Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-B) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46/II für das Gebiet südlich der Josef-Wassermann-Straße und westlich der Lechhauser Straße in Friedberg-West  als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte 2. Änderung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 28.02.2019 mit der Begründung vom 28.02.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrVe Eser‑Schuberth – vertreten durch StRin Brülls