Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/31.01.2019 und 14.02.2019

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 14.02.2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

Die Stellungnahme vom 14.02.2019 mit Verweis auf die Stellungnahme vom 12.12.2018 wird zur Kenntnis genommen. Das Mindestmaß für die Gebäudehöhe wurde durch die Festsetzung der Wandhöhe und Dachneigung erzielt. In der schalltechnischen Untersuchung wurde als Ausgangspunkt die Gebäudehöhe mit E+I+D angesetzt. Somit stimmen die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Annahmen des schalltechnischen Gutachtens überein.

Es wurde eine flächenmäßige Untersuchung durchgeführt, da die Gewerbeflächen im Bebauungsplan Nr. 46/I Emissionskontingente zugewiesen bekommen haben. Die sich daraus ergebenden Immissionsrichtwertanteile müssen an der bereits bestehenden Wohnbebauung im Mischgebiet eingehalten werden.

Durch die konsequente Orientierung schutzbedürftiger Räume auf die lärmabgewandte Ostseite kann mit Sicherheit die Aussage getroffen werden, dass die geplanten Baumaßnahmen aus der Sicht des Lärmschutzes wesentlich besser geschützt sind als der Bestand. Die geltenden Immissionsrichtwerte können, auch bei Ansetzung eines konkreten Betriebsgeschehens, somit gesichert eingehalten werden, zumal in der unmittelbaren Nachbarschaft schon Wohnbebauung im Mischgebiet besteht. Mit der Orientierung bestehen auch hinsichtlich eines (möglichen) Nacht-/Lieferverkehrs keine immissionsschutzfachlichen Bedenken an der geplanten Bebauung.

Das Ingenieurbüro hat zudem eine exemplarische Berechnung von Spitzenpegeln im Vorfeld durchgeführt. Diese ergab, dass das Spitzenpegelkriterium an den lärmabgewandten Fassadenseiten weit unterschritten ist. Der Bauträger und die Stadt Friedberg sind deshalb der Empfehlung des Ingenieurbüros gefolgt und haben eine konsequente Orientierung von schützenswerten Räumen nach der DIN 4109:07-2016 auf die lärmabgewandte Seite im Rahmen des Bebauungsplans festgesetzt.

Neben der Einhaltung der Immissionsrichtwerte an der geplanten Bebauung ergeben sich auch wesentliche Verbesserungen für die bestehende Wohnbebauung im Südosten.

Hinsichtlich luft- und geruchsbelastender Auswirkungen des Gewerbequartiers ergeben sich durch die neue Bebauung keine neuen Beurteilungssituationen. Luft- und geruchsbelastende Betriebe müssen bereits auf Grund der Bestandssituationen beurteilt werden.

 

 

 

Kreisbrandrat/31.01.2019

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 31.01.2019 wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird dem Bauträger zur Kenntnis gegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrVe Eser‑Schuberth – vertreten durch StRin Brülls