Der Bauausschuss nimmt die Aussagen zur Bestandsaufnahme des Baugebietes zur Kenntnis. Auf ein größeres Änderungsverfahren im Hinblick auf eine maßvolle Nachverdichtung wird aufgrund der derzeitigen Grundstücksverhältnisse und der nicht absehbaren künftigen Entwicklungen verzichtet.
Dem Antrag von Frau Ochsenfeld zur Realisierung einer Hinterliegerbebauung in Form eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 2706/3 der Gemarkung Friedberg wird jedoch grundsätzlich zugestimmt. Dem Stadtrat wird deshalb empfohlen, eine vereinfachte Bebauungsplanänderung gem. § 13 BauGB durchzuführen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abwesend:
StR Büchler vertreten durch StRin Banner
StRin Eser-Schuberth vertreten durch StRin Müllegger
StR Scharold vertreten durch StRin Hummel
StR Rockelmann vertreten durch StRin Walkmann
StR Holzmüller entschuldigt
StRin Hummel abwesend