Dem Antrag auf Befreiung zur Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes auf eine Höhe von 10,45 m im Bereich des westlichen Anbaus sowie 11,50 m im Bereich des Treppenhauses (Zwischenbau) wird zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Aufgrund der geplanten westlichen Erweiterung des Gewerbegebietes wird der Grundsatzbeschluss gefasst, im bisherigen Geltungsbereich eine Bebauungsplanänderung vorzunehmen, um eine höhere bauliche Entwicklung zuzulassen, wie sie bereits jetzt im inneren Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 mit einer Höhe von 12,00 m besteht.
Abstimmungsergebnis:
Abwesend:
StR Büchler vertreten durch StRin Banner
StRin Eser-Schuberth vertreten durch StRin Müllegger
StR Scharold vertreten durch StRin Hummel
StR Rockelmann vertreten durch StRin Walkmann
StR Holzmüller entschuldigt
StRin Hummel abwesend