Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Dem Antrag auf Befreiung zur Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes auf eine Höhe von 10,45 m im Bereich des westlichen Anbaus sowie 11,50 m im Bereich des Treppenhauses (Zwischenbau) wird zugestimmt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 

Aufgrund der geplanten westlichen Erweiterung des Gewerbegebietes wird der Grundsatzbeschluss gefasst, im bisherigen Geltungsbereich eine Bebauungsplanänderung vorzunehmen, um eine höhere bauliche Entwicklung zuzulassen, wie sie bereits jetzt im inneren Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 mit einer Höhe von 12,00 m besteht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

StR Büchler                            vertreten durch           StRin Banner

StRin Eser-Schuberth             vertreten durch           StRin Müllegger

StR Scharold                          vertreten durch           StRin Hummel

StR Rockelmann                    vertreten durch           StRin Walkmann

StR Holzmüller                        entschuldigt

StRin Hummel                                    abwesend