Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 28

Der Stadtrat beschließt eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße nördlich der Bahnlinie, östlich der Münchner Straße und westlich der Ekherstraße sowie westlich der Geistbeckstraße und südlich der Trefflerstraße in Friedberg mit dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Nachverdichtung . Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 887/2 und 887/5 der Gemarkung Friedberg.

 

Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 28.02.2019 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.

 

Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt durch das das Architekturbüro Rockelmann, Friedberg (Plan) in Zusammenarbeit mit dem Baureferat der Stadt Friedberg (Satzung und Begründung).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              28

     

 

 

Abwesend:

StR Büchler

StRin Simone Losinger

 

 

Persönlich beteiligt:

FrV Hatzold

FrV Rockelmann