Sitzung: 21.03.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 28
Vorlage: 2019/093
Der Stadtrat
beschließt eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich
der Wiffertshauser Straße nördlich der Bahnlinie, östlich der Münchner Straße
und westlich der Ekherstraße sowie westlich der Geistbeckstraße und südlich der
Trefflerstraße in Friedberg mit dem Ziel einer geordneten städtebaulichen
Nachverdichtung . Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 887/2
und 887/5 der Gemarkung Friedberg.
Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Lageplan
vom 28.02.2019 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses
Beschlusses. Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchzuführen.
Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt
durch das das Architekturbüro Rockelmann, Friedberg (Plan) in Zusammenarbeit
mit dem Baureferat der Stadt Friedberg (Satzung und Begründung).