Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

VE 653-2 – NA02  Tapezierarbeiten:

Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 18.02.2019 zur Beauftragung des Nachtrages Nr. 02 für die Vergabeeinheit VE 653-2 „Tapezierarbeiten“ wird gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.

 

VE 654 – NA01  Bezugsstoff:

Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 18.02.2019 zur Beauftragung des Nachtrages Nr. 01 für die Vergabeeinheit VE 654 „Kvadrat Stoffgruppe Basel“ wird gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.

 

VE 655 – NA01  Textilrahmen:

Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 18.02.2019 zur Beauftragung des Nachtrages Nr. 01 für die Vergabeeinheit VE 655 „zusätzlicher Textilrahmen“ wird gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.

 

VE 655 – NA02  Rollosystem:

Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 01.03.2019 zur Beauftragung des Nachtrages Nr. 02 für die Vergabeeinheit VE 655 „Mehrkosten Rollosystem“ wird gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

 

 

Abwesend:

3.BM Martha Reißner

StR Büchler