Sitzung: 21.03.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2019/094
VE 653-2 – NA02
Tapezierarbeiten:
Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 18.02.2019 zur Beauftragung des Nachtrages Nr. 02 für die Vergabeeinheit VE 653-2 „Tapezierarbeiten“ wird gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.
VE 654 – NA01 Bezugsstoff:
Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 18.02.2019 zur Beauftragung des Nachtrages Nr. 01 für die Vergabeeinheit VE 654 „Kvadrat Stoffgruppe Basel“ wird gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.
VE 655 – NA01 Textilrahmen:
Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 18.02.2019 zur Beauftragung des Nachtrages Nr. 01 für die Vergabeeinheit VE 655 „zusätzlicher Textilrahmen“ wird gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.
VE 655 – NA02 Rollosystem:
Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 01.03.2019 zur Beauftragung des Nachtrages Nr. 02 für die Vergabeeinheit VE 655 „Mehrkosten Rollosystem“ wird gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.