Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO (BayRS 2132-1-B) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO (BayRS 2020-1-1-l) die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet östlich der Georgstraße entlang des Alten Postweges und der Steckstraße im Stadtteil Bachern als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 04.04.2019 mit den textlichen Festsetzungen vom 04.04.2019 und der Begründung vom 04.04.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrV Kleist                    vertreten durch StR Schrall