Der Werkausschuss
nimmt die Ausführungen der Werkleitung zur Aussetzung der Regelungen im
Pachtvertrag zu Bewirtungsrecht und Bewirtungspflicht in der
Max-Kreitmayr-Halle zustimmend zur Kenntnis.
Die künftige
Vorgehensweise ist rechtzeitig vor Auslaufen des Pachtvertrages im Mai 2021 zu
klären.