Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Antragsteller des Vorbescheids die Einhaltung der in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 09.11.2017 beschlossenen Kriterien zu verhandeln und gegebenenfalls dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Veränderungssperre vorzulegen, um die Planungsziele zu sichern.