Dem Stadtrat wird die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - eventuell als vorhabenbezogener Bebauungsplan - zur Festsetzung eines Sondergebietes „Einzelhandel“ zur Realisierung eines Standortes für einen Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m² auf dem Grundstück Fl.-Nr. 523 der Gemarkung Stätzling empfohlen.
Der Projektentwickler hat die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.