Zur Förderung lokaler Nahwärmesysteme werden ab 01. Mai 2019 Sonderkonditionen bei der Erhebung städtischer Leitungsgebühren nach folgender Staffelung gewährt:
· Nahwärmesysteme mit fossilen Energiequellen:
Ø Reduzierung um 1/3, d. h. künftige Gebührenhöhe 10,-- € / lfd. Meter
· Nahwärmesysteme mit regenerativen Energiequellen:
Ø Reduzierung um 2/3, d. h. künftige Gebührenhöhe 5,-- € / lfd. Meter