Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Förderung lokaler Nahwärmesysteme werden ab 01. Mai 2019 Sonderkonditionen bei der Erhebung städtischer Leitungsgebühren nach folgender Staffelung gewährt:

 

·         Nahwärmesysteme mit fossilen Energiequellen:

Ø  Reduzierung um 1/3, d. h. künftige Gebührenhöhe 10,-- € / lfd. Meter

 

·         Nahwärmesysteme mit regenerativen Energiequellen:

Ø  Reduzierung um 2/3, d. h. künftige Gebührenhöhe 5,-- € / lfd. Meter

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrVe Eser‑Schuberth              vertreten durch StRin Brülls

StR Reißner                            vertreten durch StRin Walkmann