2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Bau- und Freianlagenplanung zu veranlassen, die notwendigen Genehmigungen und möglichen Förderungen zu beantragen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Umsetzung des Gebäudes (Teilabbruch, Teilneubau, Teilumbau) und der Freianlagen zu beauftragen.
4. Gemäß der terminlichen Dringlichkeit sollen die Bauarbeiten teilweise von Baufirmen, überwiegend jedoch vom städtischen Bauhof erbracht werden.