Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 0

1.   Dem Stadtrat wird empfohlen,

 

-     den Sperrvermerk aus den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 zu den Haushaltsstellen 46xx.70xx und 55xx.70xx aufzuheben und folgende Änderung der städtischen Zuschussrichtlinie zu beschließen:

 

Die städtischen Zuschussrichtlinien 2019 in der aktuellen Fassung werden wie folgt geändert:

 

Im Teil B Ziffer 1 wird im 1. Absatz die Zahl „32,- €“ durch die Zahl „35,- €“ ersetzt. (Jahreszuschuss zur Jugend- und Vereins-/Gruppierungsförderung), und

 

-     die erforderlichen und bereits eingestellten Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2019/2020 in der Höhe von 16.000 € hiermit zur Bewirtschaftung freizugegeben.

 

 

2.   Dem Stadtrat wird empfohlen,

 

-     die 10%-ige Zuschusskürzung bei den freiwilligen Leistungen aufgrund der Haushaltseinsparung im Jahre 2003 insgesamt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 zurückzunehmen. Noch nicht durch Verwendungsnachweis abgeschlossene Investitionszuschussverfahren werden dabei mit den neuen Sätzen nachgefördert.

 

Die städtischen Zuschussrichtlinien 2019 in der aktuellen Fassung werden dazu wie folgt geändert:

 

Im Teil B Ziffer 1 wird im 1. Absatz der Satz „Abzüglich 10 % aufgrund der Haushaltseinsparungen im Jahr 2003.“ gestrichen. (Jahreszuschuss zur Jugend- und Vereins-/Grup­pierungs­för­derung)

In Ziffer 2 wird die Zahl „13,5 %“ durch die Zahl „15,0 %“ ersetzt. (Bau von Jugendräumen)

 

Teil C Ziffer 5 wird wie folgt neu gefasst: „Die Stadt Friedberg übernimmt die Kosten der entstandenen Pachtzinsen für die Fremdanpachtung von Sportflächen. Auch 100 % der städtischen Erbbauzinsen bzw. städtischen Pachtzinsen für städtische Flächen werden als jährlicher Zuschuss an die Vereine durchgebucht.“

 

Im Teil C Ziffer 6.2.1 wird die Zahl „18 %“ durch die Zahl „20 %“ ersetzt. (Gewährung von Zuwendungen an Sportvereine - Förderung von Baumaßnahmen)

 

Im Teil C Ziffer 6.3.1 wird die Zahl „13,5 %“ durch die Zahl „15 %“ ersetzt. (Gewährung von Zuwendungen an Sportvereine - Förderung der Beschaffung von beweglichen Großgeräten)

 

Im Teil G Ziffer 1 wird die Zahl „13,5 %“ durch die Zahl „15,0 %“ ersetzt. (Gewährung von Zuwendungen an Kirchen zur Förderung von Baumaßnahmen-Türme)

 

Im Teil G Ziffer 4 wird die Zahl „13,5 %“ durch die Zahl „15,0 %“ ersetzt. (Gewährung von Zuwendungen an Kirchen zur Förderung von Baumaßnahmen-Filialkirchen)

 

Im Teil G Ziffer 5 wird die Zahl „4,5 %“ durch die Zahl „5,0 %“ ersetzt. (Gewährung von Zuwendungen an Kirchen zur Förderung von Baumaßnahmen-denkmalpflegerische Mehraufwand an Pfarrkirchen)

 

-     die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind auf den Haushaltsstellen

 

Haushaltsstellen:

HH-Jahr

2019

HH-Jahr

2020

HH-Jahr

2021

HH-Jahr

2022

 

in T€

5500.5350: Sportvereine lfd.

+ 1,3

+ 1,3

+ 1,3

+ 1,3

5400.7096: BRK Erbbaurecht

+ 1,4

+ 1,4

+ 1,4

+ 1,4

5500.9870: Sportvereine Investitionszuschüsse

+ 6,1

+ 0,6

+ 0,9

+ 0,6

3700.9870: Kirchen Investitionszuschüsse

+ 3,7

+ 0,6

+11,4

+ 14,7

 

überplanmäßig im Doppelhaushalt 2019/2020 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt im Verwaltungshaushalt über die Haushaltstelle 9000.0030 und im Vermögenshaushalt über die Haushaltsstelle 9000.3614. Soweit ein Nachtragshaushalt 2020 erlassen wird, sind diese Mittel in den Nachtrag 2020 aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                 13     

Nein:                                0     

Pers. beteiligt:                 0     

Anwesend:                    13     

     

Abwesend:     

StR Scharold, vertreten durch StR Beutlrock

StR Güntner, vertreten durch StR Büchler

StRin Böhm, vertreten durch StR Nießner