Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss 1

 

Der Werkausschuss nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Vakuumkanalisation im Stadtteil St. Afra sowie die seit dem Jahr 2013 geltenden Regelungen der Entwässerungssatzung zur Kenntnis.

 

Es wird klargestellt, dass die vom Stadtrat beschlossenen Regelungen zur Zuständigkeit und zur Kostentragung bei Reparaturen an Grundstücksanschlüssen, insbesondere den Ventileinheiten, umzusetzen sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              12

     

 

 

 

Beschluss 2

 

Der Werkausschuss spricht sich dafür aus, dass die Stadtwerke bei der Abrechnung von Arbeiten an Grundstücksanschlüssen unter Anwendung von § 17 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung angemessen ermäßigen, soweit der Grundstückseigentümer den Schaden vor Feststellung durch die Stadtwerke an diese gemeldet hat und der Schaden nicht durch den Eigentümer oder Mieter verursacht wurde. Materialkosten sind stets in voller Höhe zu erstatten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              12