Beschluss 1
Der Werkausschuss
nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Vakuumkanalisation im Stadtteil St.
Afra sowie die seit dem Jahr 2013 geltenden Regelungen der Entwässerungssatzung
zur Kenntnis.
Es wird klargestellt,
dass die vom Stadtrat beschlossenen Regelungen zur Zuständigkeit und zur
Kostentragung bei Reparaturen an Grundstücksanschlüssen, insbesondere den
Ventileinheiten, umzusetzen sind.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss 2
Der Werkausschuss
spricht sich dafür aus, dass die Stadtwerke bei der Abrechnung von Arbeiten an
Grundstücksanschlüssen unter Anwendung von § 17 der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung angemessen ermäßigen, soweit der Grundstückseigentümer
den Schaden vor Feststellung durch die Stadtwerke an diese gemeldet hat und der
Schaden nicht durch den Eigentümer oder Mieter verursacht wurde. Materialkosten
sind stets in voller Höhe zu erstatten.