Beschluss: geändert beschlossen

„Der Stadtrat beschließt, die Verordnung über Parkgebühren in der Stadt Friedberg in der nachstehend abgedruckten Fassung neu zu erlassen und die bisherige Verordnung über Parkgebühren in der Stadt Friedberg vom 16.11.1993 aufzuheben.“

 

 

Verordnung über Parkgebühren in der Stadt Friedberg

(Parkgebührenordnung)

vom ________

 

Die Stadt Friedberg erlässt als örtliche Straßenverkehrsbehörde aufgrund von § 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz vom 05.03.2003 (BGBl I S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.01.2004 (BGBl I S. 74), i.V.m. § 21 Abs. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Straßenverkehr (ZustVVerk) vom 22.12.1998 (GVBl S. 1025), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.06.2003 (GVBl S. 394), folgende Verordnung:

 

 

§ 1

 

(1)   Ist das Parken von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet Friedberg

·          an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr oder

·          an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zulässig, gilt eine Parkgebühr nach Maßgabe von § 2.

 

(2)   Die Vorschriften über Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bleiben unberührt.

 

 

§ 2

 

(1)   Eine Parkgebühr von 0,10 € je angefangene 10 Minuten gilt für den Bereich, der umgrenzt wird von Stadtmauer, Tal, Schlossstraße, Stadtgraben; außerdem in der Äußeren Ludwigstraße und der westlichen Herrgottsruhstraße. Zu den gebührenpflichtigen Flächen gehören auch die Garage-Ost in der Ludwigstraße und die Garage-West in der Bauernbräustraße. Der beiliegende Lageplan stellt den Geltungsbereich farblich dar und ist Bestandteil dieser Verordnung.

 

(2)   Die gebührenpflichtige Zeit ist werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr.

 

(3)   Die Höchstparkdauer beträgt oberirdisch 1 Stunde und unterirdisch 3 Stunden.

 

 

 

§ 3

 

(1)   Diese Verordnung tritt am 1. September 2004 in Kraft.

 

(2)   Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung über Parkgebühren in der Stadt Friedberg vom 16. November 1993 außer Kraft.

 

 

Friedberg, den _______________

STADT FRIEDBERG

 

 

Dr. Bergmair

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              29

     

 

Abwesend:

 

StRin Müllegger

StR Trübenbacher