Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 0

Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Schulweghelfer wird in der bisherigen Höhe beibehalten.

 

Die im Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration am 08.02.2018 einstimmig beschlossenen Kriterien für die Gewährung einer solchen Aufwandsentschädigung werden aufgehoben. Eine Aufwandsentschädigung wird Schulweghelfern und Busbegleitern künftig generell gewährt, im Falle von Schulweghelfern sobald diese eine Einweisung durch die Polizei erhalten haben und die Verwaltung den Einsatzort mit der Polizei abgestimmt hat.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13