Der Stadtrat beschließt
eine 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Friedberg zur Ausweisung
von Wohnbauflächen im Bereich der bisherigen öffentlichen Grünflächen westlich des
städtischen Wasserturmes. Die Änderung umfasst die Grundstücke Flurnummern1078,
1078/4 und 1078/5 der Gemarkung Friedberg. Der Änderungsbereich wird als Wohnbauflächen
im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt.
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist im beiliegenden Lageplan vom 24.06.2004
stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.