Der Stadtrat beschließt
eine 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 für die Grünflächen um den
städtischen Wasserturm in Friedberg. Die Änderung umfasst die Grundstücke Flurnummern
1078, 1078/4 und 1078/5 der Gemarkung Friedberg.
Im Änderungsbereich, der im
beiliegenden Lageplan vom 24.06.2004 stark umrandet dargestellt ist, soll eine
Änderung der Festsetzung von bisher "öffentliche Grünfläche" in eine
Ausweisung als allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO erfolgen.
Der Lageplan vom 24.06.2004
ist Bestandteil dieses Beschlusses.