Der Stadtrat beschließt
eine 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Friedberg zur Ausweisung
eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel in Friedberg. Die Änderung
umfasst Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 1883, 1884 und 1790/2 der
Gemarkung Friedberg. Der Änderungsbereich wird als Sondergebiet (SO) für
großflächigen Einzelhandel in Friedberg im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO dargestellt.
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist im beiliegenden Lageplan vom 24.06.2004
stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.