Beschluss: geändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gebiet östlich der Lechhauser Straße im Bereich des zukünftigen Kreisverkehrs der AIC 25 neu. Sein Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 1883, 1884 und 1790/2 der Gemarkung Friedberg.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 9 für das Gebiet östlich der Lechhauser Straße im Bereich des zukünftigen Kreisverkehrs der AIC 25 neu" in Friedberg wird als Sondergebiet (SO) für großflächigen Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO ausgewiesen.

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 24.06.2004 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Baureferat der Stadt Friedberg beauftragt. Mit der Ausarbeitung des Grünordnungsplanes ist ein qualifiziertes Landschaftsplanungsbüro zu beauftragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              29

     

 

Abwesend:

 

StRin Müllegger

StR Trübenbacher