Sitzung: 11.07.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2019/265
1. Die Aufstellung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Friedberg nach Art. 102 Abs. 2 GO (EAnlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
2. In der Haushaltsrechnung 2018 der Stadt Friedberg werden nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV-Kameralistik die Haushaltsreste entsprechend der EAnlage 2 übertragen.
3. Die Aufstellungen der Jahresrechnung 2018 der Stiftungen (EAnlage 3) werden nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.