Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

 

Allgemein:

 

1.      Der Stadtrat nimmt die aktuelle Anmeldesituation für das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 zur Kenntnis.

 

 

Für die kurz-, mittel- und langfristige Sicherstellung des örtlichen Bedarfes an einer ausreichenden Zahl von Kinderbetreuungsplätzen sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

Kindergartenjahr 2019/2020: Interimslösung an der Pater-Franz-Reinisch-Straße:

 

2.      Für den Betrieb eines drei-gruppigen Interimskindergarten (voraussichtlich 1 x Kindergartengruppe = 25 Kinder, 2 x Krippengruppe = 30 Kinder, gesamt: 55 Kinder) in der Trägerschaft des Kinderheimvereines Friedberg e.V. an der Pater-Franz-Reinisch-Straße übernimmt die Stadt Friedberg die vollen Mietkosten in Höhe von monatlich 6.317 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer für die Dauer der Anmietung durch den Träger bis zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021.

 

3.      Die Stadt Friedberg gewährt dem Kinderheimverein Friedberg e.V. für die Übernahme dieser Betriebsträgerschaft die „üblichen“ städtischen Konditionen entsprechend der jeweils gültigen Fassung der städtischen Zuschussrichtlinie (z.B. gesetzl. PK-Zuschüsse zzgl. der freiwilligen städtischen Leistungen) bis zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021.

 

4.      Die Stadt Friedberg übernimmt für die notwendige erstmalige Ausstattung dieses Interimskindergartens die Kosten in voller Höhe. Auch die Kosten und Gebühren für das erforderliche Baugenehmigungsverfahren für den weiteren Betrieb der Container werden in voller Höhe erstattet.

 

5.      Für die Gewährleistung eines rechtzeitigen Betriebsbeginnes und interner Vorbereitung der Interimslösung an der Pater-Franz-Reinisch-Straße zum September 2019 erstattet einmalig die Stadt Friedberg dem Kinderheimverein Friedberg e.V. zusätzlich die Personalkosten für zwei Beschäftigte in Höhe von 9.200 € (Bruttoarbeitgeberkosten) für den Monat August 2019.

 

6.      Es werden eine oder mehrere separate Tagespflege(n) mit bis zu jeweils acht weiteren Kindern in den Räumen des Interimskindergartens an der Pater-Franz-Reinisch-Straße eingerichtet. Hierzu werden die entsprechenden Räume unentgeltlich an die Betreiberin(nen) überlassen und die Kosten der notwendigen erstmaligen Ausstattung dieser Tagespflege in voller Höhe übernommen.

 

 

Kindergartenjahr 2020/2021: Erweiterung/Anbau des Kindergartens Maria Alber in Friedberg-West:

 

7.      Zur kurzfristigen Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Kinderbetreuung im Stadtgebiet Friedberg wird der bestehende Kindergarten Maria-Alber, Friedrich-Schuck-Str. 10, Friedberg-West, baulich um eine Kindergarten- sowie um eine Krippengruppe erweitert. Die Bau- und Betriebsträgerschaft übernimmt der Kinderheimverein Friedberg e.V.

 

8.      Die Stadt Friedberg gewährt dem Kinderheimverein Friedberg e.V. für die Übernahme dieser Betriebsträgerschaft die „üblichen“ städtischen Konditionen entsprechend der jeweils gültigen Fassung der städtischen Zuschussrichtlinie (z.B. gesetzl. PK-Zuschüsse zzgl. der freiwilligen städtischen Leistungen).

 

9.      Die Stadt Friedberg erstattet dem Kinderheimverein Friedberg e.V. 100 % der tatsächlich entstanden und nachgewiesenen Baukosten sowie die Kosten der notwendigen erstmaligen Ausstattung dieses Erweiterungsbaues.

 

Hierzu werden die Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Leistung der Stadt Friedberg wie folgt geändert:

 

Teil D Ziffer 2.1 der Zuschussrichtlinien der Stadt Friedberg wird ab sofort wie folgt geändert:

 

„2.1 Im Zuge der staatlichen Investitionsförderung werden auf vorherigen Antrag 100 % Zuschuss auf die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Baukosten sowie der erstmaligen Einrichtung für den Betreuungsbetrieb (ohne Verwaltungs- und Kindergartenspezifische Ausstattung) gewährt. Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre ab dem Zeitpunkt der erstmaligen (Teil-)Inbetriebnahme der geförderten Baumaßnahme.“

 

 

Kindergartenjahr 2021/2022 ff: Neubau einer (weiteren) Kinderbetreuungseinrichtung:

 

10.   Zur weiteren mittelfristigen Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Kinderbetreuung im Stadtgebiet Friedberg wird die Verwaltung beauftragt, eine zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtgebiet zu ermöglichen. Dazu sind schnellstmöglich geeignete und verfügbare Standorte zu ermitteln und zu entwickeln, um möglichst ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 die neue Einrichtung in Betrieb nehmen zu können.

 

Hierzu sind insbesondere die grundstücksrechtlichen sowie bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zeitnah zu schaffen. Soweit externe Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitstudie erforderlich sind, werden diese unter Beachtung der Zuständigkeiten der Geschäftsordnung grundsätzlich freigegeben.

 

11.   Soweit möglich, ist eine Kooperation mit einem freigemeinnützigen Träger für die Bau- und Betriebsträgerschaft vordringlich anzustreben. Dem Träger werden die „üblichen“ städtischen laufenden sowie investiven Zuschüsse entsprechend der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Leistung der Stadt Friedberg gewährt.

 

12.   Als mögliche in Frage kommende Standorte sollen insbesondere die Flächen südlich der Bestandeinrichtung St. Angela am Heimatshauser Weg sowie in Friedberg-Süd westlich der Grundschule Süd näher geprüft werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

13.   Die erforderlichen Haushaltsmittel werden –soweit erforderlich– über-/außer­plan­mäßig im Doppelhauhalt 2019/2020 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt vorläufig aus dem jeweiligen Gesamthaushalt. Im Falle eines Nachtragshaushaltes sind diese Mittel darzustellen und entsprechend nachzufinanzieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31