Sitzung: 11.07.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 11, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2019/273
1.Beschluss:
Die weiteren öffentlichen
Tagesordnungspunkte werden vertagt.
2.Beschluss:
Der Stadtrat beschließt eine
46. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg für
den Bereich westlich der Kläranlage und der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt in
der Gemarkung Wiffertshausen zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Photovoltaikfreiflächenanlage“.
Die Änderung umfasst die Grundstücke
mit den Flurnummern 538/2, 539/4, 539/6, 539/7, 539/8, 539/11, 539/15, 539/27
und 540/3 der Gemarkung Wiffertshausen.
Der Änderungsbereich wird als
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“ im Sinne
des § 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB dargestellt.
Der Nachweis über die
Verfügungsvollmacht über alle genannten Flurstücke ist durch den Vorhabenträger
zu erbringen. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
Der Umgriff der
Flächennutzungsplanänderung ist im beiliegenden Lageplan vom 11.07.2019
dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.