Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 11, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gebiet westlich der Kläranlage und der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt in der Gemarkung Wiffertshausen. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 538/2, 539/4, 539/6, 539/7, 539/8, 539/11, 539/15, 539/27 und 540/3

der Gemarkung Wiffertshausen.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 5 für das Gebiet westlich der Kläranlage und der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt in der Gemarkung Wiffertshausen (Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage)“ und wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik" gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO festgesetzt.

 

Der Nachweis über die Verfügungsvollmacht über alle genannten Flurstücke ist durch den Vorhabenträger zu erbringen. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. 

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 11.07.2019 gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           20

Nein:                                        11

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31