Sitzung: 11.07.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 11, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2019/272
Der Stadtrat beschließt die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für
das Gebiet westlich der Kläranlage und der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt in
der Gemarkung Wiffertshausen. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit
den Flurnummern 538/2, 539/4, 539/6, 539/7, 539/8, 539/11, 539/15, 539/27 und
540/3
der Gemarkung Wiffertshausen.
Die Aufplanung erhält die
Bezeichnung "Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 5 für
das Gebiet westlich der Kläranlage und der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt in
der Gemarkung Wiffertshausen (Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage)“ und
wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik" gem. § 11
Abs. 2 Satz 2 BauNVO festgesetzt.
Der Nachweis über
die Verfügungsvollmacht über alle genannten Flurstücke ist durch den Vorhabenträger
zu erbringen. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des
Bauleitplanverfahrens.
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 11.07.2019 gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.