Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Kreuzungsbereiches der St.-Stefan-Straße und der Hadubertstraße, Gemarkung Haberskirch, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1420/2, 1440/5, 1421, 1431, 1468/23, 1468/39, 1468/40, 1528/21 der Gemarkung Haberskirch.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet nördlich des Kreuzungsbereiches der St.-Stefan-Straße und der Hadubertstraße im Stadtteil Haberskirch“.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die dorfgebietstypische Weiterentwicklung der baulichen Strukturen, insbesondere die Umsetzung einer kleinteiligen Nutzungsmischung bestehend aus Gewerbe, Wohnen und Gemeinbedarf. Dabei sollen für Gebäude und Freiflächen im Sinne einer ortsbildgerechten Gestaltung geeignete Festsetzungen getroffen werden. 

Zur Erfüllung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und künftiger Generationen soll im Bereich der alten Schule eine Gemeinbedarfsfläche geschaffen werden. Dabei soll das historisch und baukulturell bedeutsame und identitätsstiftende alte Schulgebäude erhalten und nach Möglichkeit als Bürgerhaus umgenutzt werden. Im weiteren Gebietsumgriff müssen zur Schaffung einer Ortsmitte und als sozialer Treffpunkt an der markanten Straßenauffädelung der beiden Hauptdorfstraßen, die Verkehrsanlagen neu geordnet und ggf. erweitert werden (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3., 4., 5. BauGB).

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 11.07.2019 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31