Sitzung: 11.07.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2019/277
Der Stadtrat
beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des
Kreuzungsbereiches der St.-Stefan-Straße und der Hadubertstraße, Gemarkung
Haberskirch, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Sein
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1420/2, 1440/5,
1421, 1431, 1468/23, 1468/39, 1468/40, 1528/21 der Gemarkung Haberskirch.
Die Aufplanung
erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet nördlich des
Kreuzungsbereiches der St.-Stefan-Straße und der Hadubertstraße im Stadtteil
Haberskirch“.
Ziel des
Bebauungsplanes ist die dorfgebietstypische Weiterentwicklung der baulichen
Strukturen, insbesondere die Umsetzung einer kleinteiligen Nutzungsmischung
bestehend aus Gewerbe, Wohnen und Gemeinbedarf. Dabei sollen für Gebäude und
Freiflächen im Sinne einer ortsbildgerechten Gestaltung geeignete Festsetzungen
getroffen werden.
Zur Erfüllung
der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und künftiger
Generationen soll im Bereich der alten Schule eine Gemeinbedarfsfläche
geschaffen werden. Dabei soll das historisch und baukulturell bedeutsame und
identitätsstiftende alte Schulgebäude erhalten und nach Möglichkeit als
Bürgerhaus umgenutzt werden. Im weiteren Gebietsumgriff müssen zur Schaffung
einer Ortsmitte und als sozialer Treffpunkt an der markanten Straßenauffädelung
der beiden Hauptdorfstraßen, die Verkehrsanlagen neu geordnet und ggf.
erweitert werden (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3., 4., 5. BauGB).
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 11.07.2019 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.