Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass wesentliche Forderungen des Stadtratsbeschlusses vom 11.05.2000 bzw. der Stellungnahme der Stadt Friedberg vom 24.05.2000 zur Reduzierung der Ausweisung in vorliegender Nachmeldung berücksichtigt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Nachmeldung von schutzwürdigen Flächen zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) darauf hinzuwirken, dass
in der Ortslage von Ottmaring der bisherige Sportplatzbetrieb entlang der Paar gesichert ist,
die Ausweisung östlich der Ortslage von Hügelshart entsprechend der Abgrenzung des aktuellen Landschaftsplanentwurfes (12. Änderung) für potentielle Ausgleichsbereiche zurückgenommen wird,
die Ausweisung in der Ortslage von Harthausen entsprechend der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 5 „östlich des Postweges“ angepasst bzw. reduziert wird.
Ansonsten besteht aus Sicht der Stadt Friedberg mit den dargestellten Gebietsabgrenzungen grundsätzlich Einverständnis.