Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg13.05.2004

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg einschließlich der innerhalb des Landratsamtes beteiligten Fachbehörden wird zur Kenntnis genommen.

Immissionsschutz

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Immissionsschutzabteilung ausschließlich eine Stellungnahme zum geplanten Gewerbegebiet G2 abgegeben hat und insoweit die übrigen Änderungen als immissionsfachlich unproblematisch betrachtet.

 

Gewerbefläche G2

Da die im westlichen Bereich des G2 dargestellte „Zackenlinie“ der nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) erforderlichen Bauverbotszone von 20 m an Bundesstraßen entspricht und gemäß der Planzeichenverordnung (PlanzV 90) dargestellt ist, wird an der bisherigen Darstellung der Bauverbotszone entlang der Bundesstraße festgehalten.

 

Der Anregung der Immissionsschutzabteilung zur Aufnahme der Symbollinie zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen wird Rechnung getragen. Die geforderten Immissionsschutzlinien werden im nördlichen und südlichen Bereich des G2 zu den bestehenden Wohngebäuden in die Plandarstellung übernommen.

 

Die weiteren Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

 

 

Naturschutz

 

Gewerbegebiet G1

Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wird entsprochen. Die Bewertung des Schutzgebietes Arten und Biotope wird auf "mittel" geändert.

 

Gewerbegebiet G2

An der Darstellung des Gewerbegebietes G2 wird festgehalten.

Bei der vom Gewerbegebiet G 2 Meringer Straße betroffenen Fläche handelt es sich aufgrund seiner Lage im Lechtal am Rande des Regionalen Grünzugs sowie im Schwerpunktbereich des Naturschutzes Meringer Feld um einen insgesamt sehr sensiblen Bereich.

Das vorgesehene Gebiet befindet sich jedoch auch in der engeren Verdichtungszone des Großraumes Augsburg, direkt an der überregional bedeutsamen Entwicklungsachse B2 Augsburg-München. Die Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten entlang der Entwicklungsachsen führt zu einem präventiven Umweltschutz; wichtige Ausgleichs- und Naherholungsflächen in den Achsen und Achsenzwischenräumen bleiben erhalten. Außerdem wird eine willkürliche und ungeordnete Flächenzerschneidung und unnötiger Bodenverbrauch in der freien Landschaft vermieden (LEP A III).

Die Vorbelastungen durch den überregionalen Verkehr, die räumliche Nähe zum Stadtteil Friedberg-West und den Wohnbauflächen in Hochzoll-Süd (Stadt Augsburg) bewirken, dass die im Lechtal wichtigen Funktionen wie Kaltluftabfluss, Verbundfunktion und Lebensraumaspekt für Flora und Fauna in diesem Randbereich ihre volle Wirksamkeit – wie sie östlich der Siedlung St. Afra bestehen - nicht entfalten können. Der Standort für das G2 wird von den Straßen B2 und dem Chippenham-Ring eingerahmt. Zudem werden die Flächen intensiv ackerbaulich bewirtschaftet, so dass ihre Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im jetzigen Zustand nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Der gewählte Standort führt sicherlich zu einer weiteren Verschmälerung des aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutsamen Lechtales, insbesondere hinsichtlich der Funktion des Kaltluftabflusses und der Frischluftzufuhr. Die jedoch für den Kaltluftabfluss entscheidende Barriere stellt der nördlich verlaufende Bahndamm dar.

Aufgrund der bestehenden Straßen B2, des Chippenham-Rings und der Südumfahrung Friedberg ist der gewählte Standort verkehrstechnisch sehr gut erschlossen. Weiter im Norden wird die geplante AIC 25 neu dieses Gebiet ohne Belastung für die Wohnbevölkerung an die Autobahn A8 anbinden. Dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden aus dem LEP und dem BauGB wird hinsichtlich der Erschließung somit entsprochen.

 

Der Zersiedelungseffekt der vorgesehenen Gewerbebauflächen wird gemindert, indem die räumliche Nähe zu Friedberg-West und Siedlungsflächen der Stadt Augsburg gewahrt bleibt. Im integrierten Konzept des Teilraumgutachtens für den Raum Augsburg (1996), in dem auch landschaftspflegerische und –ökologische Aspekte besondere Gewichtung finden, wird der Bereich als potentielle Baufläche eingestuft.

Aufgrund möglicher schalltechnischer Immissionen sind zu den benachbarten Wohngebieten Abstandsflächen einzuhalten. Eine unmittelbare Nähe zu Wohnbauflächen wäre deshalb auch nicht zu vertreten.

 

Die von der Stadt Friedberg begonnene Grundstückspolitik zur Ausweisung von Gewerbeflächen hat im letzten verwirklichten Gewerbegebiet an der Lechhauser Straße gezeigt, dass für eine Gewerbeansiedlung auch größeren Ausmaßes Bedarf besteht, wenn die ausgewiesenen Flächen zu einem bezahlbaren Preis den Grundstücksinteressenten angeboten werden können. Die dort ausgewiesenen Flächen sind zu einem Großteil bereits an potentielle Investoren veräußert worden bzw. wurde bereits mit entsprechender Bautätigkeit begonnen. Die in der Stadt Friedberg noch vorhandenen, nicht bebauten Grundstücke innerhalb der beiden großen Gewerbegebiete in Derching und Friedberg-Kernstadt im Bereich der Engelschalkstraße befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Friedberg. Versuche in den vergangenen Jahren, diese Grundstücke selbst nach Investorenanfragen einer konkreten Bebauung zur Verfügung zu stellen, sind leider immer wieder gescheitert. Um der örtlichen Wirtschaft als auch überregionalen Investoren Alternativangebote zur Verfügung stellen zu können und nicht auf das Wohlwollen einzelner Grundstückseigentümer angewiesen zu sein, ist im Interesse des Wirtschaftsstandortes Friedberg an der Ausweisung dieses Gewerbegebietes zwingend festzuhalten.

 

 

A-2) Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Aichach-Friedberg/01.05.2004

 

Gewerbegebiet G1

Der LBV beschreibt die Situation von Wiesenbrütern auf den Ackerschlägen westlich von Derching und erläutert die Gefährdungssituation der Avifauna, insbesondere die des Kiebitz in Bayern. Aufgrund der bestehenden Beeinträchtigungen durch die Autobahn, des bestehenden Gewerbegebietes und insbesondere der intensiven Ackernutzung ist der Lebensraum der Wiesenbrüter alles andere als optimal einzustufen. Zu diesem Ergebnis kommt letztendlich auch der LBV, indem er bedauert, dass die Ackerflächen durch Gülleeintrag und Maisanbau (verbunden mit dem Einsatz von Spritzmittel) zur „Todesfalle“ für den Kiebitz und durch die Ackerbestellung die Kiebitz-Gelege regelmäßig zerstört werden. Die auf den Ackerflächen lebenden Populationen sind deshalb durch die heutige Situation in ihrem Bestand gefährdet.

Zur Bestandsicherung der Wiesenbrüterpopulationen und zur Verbesserung der Rast- und Nahrungshabitate für Zugvögel sind deshalb extensiv genutzte Grünlandflächen von entscheidender Bedeutung. Ziel muss es deshalb sein, erforderliche Ausgleichsflächen und Maßnahmen für die vorgesehenen gewerblichen Bauflächen bevorzugt für Wiesenbrüter im Lechtal zu entwickeln.

In der Eingriffsregelung zur verbindlichen Bauleitplanung wird die Situation der Wiesenbrüter durch eine Höherbewertung des Bestandes (und damit der Kategorie) entsprechend gewürdigt, was sich in einem erhöhten Ausgleichsflächenbedarf und tatsächlicher Ausgleichsfläche niederschlägt.

Es wird deshalb beschlossen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Ausgleichsflächen und Maßnahmen vorrangig auch für Wiesenbrüter im Lechtal zu entwickeln.

 

Wiesenbrütergebiet im Quellgebiet der Friedberger Ach

Die Anregungen des Landesbund für Vogelschutz werden zur Kenntnis genommen. Die Stadt Friedberg ist seit Jahren bemüht, Flächen für das Ökokonto im Wiesenbrütergebiet „südl. Friedberger Au“ zu erwerben und die Situation für die Wiesenbrüter zu verbessern. Es wird auch versucht, den Freizeitdruck, insbesondere durch Modellflieger zu verringern.

 

Folgeplanungen

Die Anregungen des Landesbund für Vogelschutz werden zur Kenntnis genommen. In der Planzeichnung ist entlang von Gewässern die Notwendigkeit von Pufferstreifen dargestellt. Zur Umsetzung dieser Folgeplanung ist die Stadt Friedberg im Rahmen des Ökokontos bemüht.

 

Umsetzung der Landschaftsplanung

Die Anregungen des Landesbund für Vogelschutz werden zur Kenntnis genommen. Im Erläuterungstext wird bereits festgehalten, dass zur Umsetzung der Landschaftsplanung ein Ausschuss mit allen Beteiligten wünschenswert ist.

 

Sonstiges

Die Anregungen des LBV werden zur Kenntnis genommen.

 

 

A-3) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Außenst. Schwaben/12.05.2004

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Außenstelle Schwaben vom 12.05.2004 wird zur Kenntnis genommen. Nachdem durch die Ausweisung der Gewerbeflächen in Derching noch keine konkreten Beeinträchtigungen der dort nach Aussage des Landesamtes für Denkmalpflege vorhandenen gewichtigen Bodendenkmälern erfolgt, stellt sich die Frage der Drittmittel-Finanzierung erst im Rahmen der konkreten Bauleitplanung. Es wird festgehalten, dass die Belange des Landesamtes für Denkmalpflege zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ausreichend berücksichtigt bezeichnet wurden.

 

 

A-4) Bayerngas GmbH/18.05.2004

Die Stellungnahme der Bayerngas GmbH vom 18.05.2004 wird zur Kenntnis genommen. Es wird beschlossen, den Hinweis auf die Kabelschutzrohranlage mit Lichtwellenleiterkabeln der i21, Interroute21 Germany GmbH in den Teil E – Leitungstrassen öffentlicher Versorgungsträger – des Erläuterungsberichts aufzunehmen. Der Bitte um weitere Beteiligung im Verfahren wird entsprochen.

 

 

A-5) Autobahndirektion Südbayern/19.05.2004

Die Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern vom 19.05.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden berücksichtigt. Die Plandarstellung der Bauverbots- und Baubeschränkungszone entlang der Autobahn im gesamten Geltungsbereich und der geplanten Anschlussstelle Derching wird ergänzt.

 

 

A-6) Regionaler Planungsverband/21.05.2004

Die Hinweise des Regionalen Planungsverbandes werden zur Kenntnis genommen.

Im Teil B des Erläuterungsberichtes wurde auf Anregung der Regierung von Schwaben vom 09.01.2003 der Begriff "Agrarleitplan" durch "Agrarleitkarte" bereits ersetzt. In der Fassung vom 18.03.2004 wird daher ausschließlich der Begriff "Agrarleitkarte" verwendet.

Die farbliche Darstellung der "trockenen Sukzessionsflächen" im Planwerk wird geändert, um eine Verwechslung mit gewerblichen Bauflächen zu vermeiden.

 

 

A-7) Stadtwerke Augsburg/21.05.2004

Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 21.05.2004 wird zur Kenntnis genommen. Es ist festzuhalten, dass das Gewerbegebiet G2 aufgrund seiner Entfernung zur bestehenden Wohnbebauung entlang der Meringer Straße keinen räumlichen Bezug hat. Die Entscheidung über die Versorgung dieses Gebietes durch die entsprechenden Versorgungsträger erfolgt außerdem nach der verbindlichen Bauleitplanung im Zusammenhang mit der konkreten Erschließungsplanung.

 

 

A-8) Landwirtschaftsamt Augsburg/Friedberg/24.05.2004

Die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes Augsburg/Friedberg vom 24.05.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die im Text formulierten Aussagen zur landwirtschaftlichen Nutzung stellen keine fachplanerischen Aussagen für die Landwirtschaft dar. Zur Verständlichkeit für die Allgemeinheit, die in der Regel mit den gesetzlichen Bestimmungen und der "guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft nicht vertraut ist, sind die Erläuterungen zur Erreichung der im Landschaftsplan formulierten Entwicklungsziele notwendig. Es verbleibt daher bei den entsprechenden Textpassagen im Erläuterungsbericht.

 

 

B-1) Lokale Agenda 21/29.05.2004

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda 21 vom 29.05.2004 wird zur Kenntnis genommen.

 

Gewerbeflächen G1 und G2

Die in der Planzeichnung dargestellten Flächen für die gewerbliche Entwicklung von Friedberg sind das Ergebnis eines Abwägungsprozesses, in dem nicht nur die Schutzgüter Natur und Landschaft ihre Berücksichtigung fanden, sondern in besonderem Maße auch das Schutzgut Mensch. Die Anlehnung an vorhandene Gewerbeflächen bzw. an überregionale Verkehrsachsen reduziert die Belastung der Wohnbevölkerung durch den Anliegerverkehr und verringert den Flächenverbrauch durch neue Erschließungsmaßnahmen.

Die derzeitige Darstellung der Gewerbegebiete engt den bereits durch andere Vorhaben beeinträchtigten regionalen Grünzug, der wichtige Funktionen zur Gliederung der Siedlungsräume und als Frischluftschneise zum Luftaustausch hat, weiter ein.

Die reduzierte Darstellung des G1 erhält die Funktionen des Regionalen Grünzugs bezüglich des Kaltluftabflusses und der Frischluftproduktion im notwendigen Umfang. Eine intensive Durchgrünung sowie der 10 m breite Grünstreifen entlang des Siebenbrünnelgrabens und der Abstand von 100 m zum Forellenbach stellen die Funktionen des Regionalen Grünzugs weiterhin sicher.

Die bereits vorgenommene Reduzierung wird von der zuständigen Fachbehörde ausdrücklich gewürdigt.

 

Gewerbegebiet G2

An der Darstellung des Gewerbegebietes G2 wird festgehalten.

Bei der vom Gewerbegebiet G 2 Meringer Straße betroffenen Fläche handelt es sich aufgrund seiner Lage im Lechtal am Rande des Regionalen Grünzugs sowie im Schwerpunktbereich des Naturschutzes Meringer Feld um einen insgesamt sehr sensiblen Bereich.

Das vorgesehene Gebiet befindet sich jedoch auch in der engeren Verdichtungszone des Großraumes Augsburg, direkt an der überregional bedeutsamen Entwicklungsachse B2 Augsburg-München. Die Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten entlang der Entwicklungsachsen führt zu einem präventiven Umweltschutz; wichtige Ausgleichs- und Naherholungsflächen in den Achsen und Achsenzwischenräumen bleiben erhalten. Außerdem wird eine willkürliche und ungeordnete Flächenzerschneidung und unnötiger Bodenverbrauch in der freien Landschaft vermieden (LEP A III).

Die Vorbelastungen durch den überregionalen Verkehr, die räumliche Nähe zum Stadtteil Friedberg-West und den Wohnbauflächen in Hochzoll-Süd (Stadt Augsburg) bewirken, dass die im Lechtal wichtigen Funktionen wie Kaltluftabfluss, Verbundfunktion und Lebensraumaspekt für Flora und Fauna in diesem Randbereich ihre volle Wirksamkeit – wie sie östlich der Siedlung St. Afra bestehen - nicht entfalten können. Der Standort für das G2 wird von den Straßen B2 und dem Chippenham-Ring eingerahmt. Zudem werden die Flächen intensiv ackerbaulich bewirtschaftet, so dass ihre Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im jetzigen Zustand nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Der gewählte Standort führt sicherlich zu einer weiteren Verschmälerung des aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutsamen Lechtales, insbesondere hinsichtlich der Funktion des Kaltluftabflusses und der Frischluftzufuhr. Die jedoch für den Kaltluftabfluss entscheidende Barriere stellt der nördlich verlaufende Bahndamm dar.

Aufgrund der bestehenden Straßen B2, des Chippenham-Rings und der Südumfahrung Friedberg ist der gewählte Standort verkehrstechnisch sehr gut erschlossen. Weiter im Norden wird die geplante AIC 25 neu dieses Gebiet ohne Belastung für die Wohnbevölkerung an die Autobahn A8 anbinden. Dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden aus dem LEP und dem BauGB wird hinsichtlich der Erschließung somit entsprochen.

 

Der Zersiedelungseffekt der vorgesehenen Gewerbebauflächen wird gemindert, indem die räumliche Nähe zu Friedberg-West und Siedlungsflächen der Stadt Augsburg gewahrt bleibt. Im integrierten Konzept des Teilraumgutachtens für den Raum Augsburg (1996), in dem auch landschaftspflegerische und –ökologische Aspekte besondere Gewichtung finden, wird der Bereich als potentielle Baufläche eingestuft.

Aufgrund möglicher schalltechnischer Immissionen sind zu den benachbarten Wohngebieten Abstandsflächen einzuhalten. Eine unmittelbare Nähe zu Wohnbauflächen wäre deshalb auch nicht zu vertreten.

 

Die von der Stadt Friedberg begonnene Grundstückspolitik zur Ausweisung von Gewerbeflächen hat im letzten verwirklichten Gewerbegebiet an der Lechhauser Straße gezeigt, dass für eine Gewerbeansiedlung auch größeren Ausmaßes Bedarf besteht, wenn die ausgewiesenen Flächen zu einem bezahlbaren Preis den Grundstücksinteressenten angeboten werden können. Die dort ausgewiesenen Flächen sind zu einem Großteil bereits an potentielle Investoren veräußert worden bzw. wurde bereits mit entsprechender Bautätigkeit begonnen. Die in der Stadt Friedberg noch vorhandenen, nicht bebauten Grundstücke innerhalb der beiden großen Gewerbegebiete in Derching und Friedberg-Kernstadt im Bereich der Engelschalkstraße befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Friedberg. Versuche in den vergangenen Jahren, diese Grundstücke selbst nach Investorenanfragen einer konkreten Bebauung zur Verfügung zu stellen, sind leider immer wieder gescheitert. Um der örtlichen Wirtschaft als auch überregionalen Investoren Alternativangebote zur Verfügung stellen zu können und nicht auf das Wohlwollen einzelner Grundstückseigentümer angewiesen zu sein, ist im Interesse des Wirtschaftsstandortes Friedberg an der Ausweisung dieses Gewerbegebietes zwingend festzuhalten.

 

Ausgleichsflächenkonzept

Eine detaillierte Ausarbeitung zur Entwicklung des Forellenbaches ist erst sinnvoll, wenn die potentiellen Ausgleichsflächen ins Ökokonto aufgenommen bzw. wenn Ausgleichsflächen direkt einem Bebauungsplan zugeordnet werden können. Auf S. 86 im Teil C des Erläuterungstextes ist darüber hinaus ein natürlicher Bachlauf schematisch dargestellt. Weiterhin sind in der Planzeichnung die Verbundfunktionen entlang des Forellenbaches bereits symbolisch aufgezeigt. Es verbleibt deshalb bei den Darstellungen in der Planzeichnung und den Ausführungen im Erläuterungsbericht.

 

Kiesabbau

Im Rahmenplan Rohstoffabbau (Böhringer 1997) wurden die Rohstofflagerstätten im Stadtgebiet Friedberg untersucht. Ein wichtiges Ausschlusskriterium für Abbauflächen im Gutachten stellen Rohstofftransport, Siedlung und Infrastruktur dar. Die im FNP/LP dargestellten Konzentrationszonen für Rohstofflager sind das Ergebnis des nun eingeforderten Abwägungsprozesses.

Im Teil C des Erläuterungstextes erfolgt eine Analyse der Raumnutzung und ihre Auswirkung auf Naturhaushalt und Landschaft. Die Bewertung der Abbauflächen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll dabei auch Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft aufzeigen.

Eine nochmalige Konfliktanalyse hinsichtlich Rohstoffabbau und Wohnbauflächen wird deshalb als nicht sinnvoll erachtet, da nicht mit anderen Ergebnissen zu rechnen ist.

 

Kiesabbau Derching-West

Die redaktionellen Hinweise der Lokalen Agenda werden übernommen.

 

 

B-2) Johann Bader/19.02.2004

Die Stellungnahme des Herrn Johann Bader vom 19.02.2004 erfolgte zwar außerhalb der öffentlichen Auslegung, jedoch wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass auch ihre vor der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anträge in jedem Fall in den Abwägungsprozess einfließen. Die beantragten Flächen werden nicht als Konzentrationsflächen für Sandabbau dargestellt. Sie liegen zwischen den beabsichtigten Ausweisungsflächen S3 und S4 entlang der Ortsverbindungsstraße zwischen Ottmaring und Rohrbach. Wie aus dem Erläuterungsbericht eindeutig hervorgeht, beabsichtigt die Stadt Friedberg mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen nicht nur eine unkontrollierte Verkraterung der Landschaft zu verhindern, sondern auch den aus den Abbaumaßnahmen resultierenden Verkehr und die damit verbundenen Immissionen zu kanalisieren.

 

 

B-3) Josef Lindermayr/15.05.2004

Die Einwendungen von Herrn Josef Lindermayr / Derching vom 15.05.2004 werden zur Kenntnis genommen. Es wird nochmals ausdrücklich festgehalten, dass mit den geplanten Gebietsausweisungen in keinster Weise ein Eingriff in die Eigentumsrechte der jeweiligen Grundstückseigentümer vorliegt. Gerade mit der Ausweisung von Ausgleichsflächen über den tatsächlichen Bedarf hinaus wird garantiert, dass die Eigentümer wegen des Bedarfes aus der umzusetzenden Bauleitplanung nicht unter Druck gesetzt werden, da Alternativflächen zur Verfügung stehen. Das von der Stadt Friedberg in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Landschaftsarchitekturbüro Brugger entwickelte Ausgleichflächenkonzept hat sich ausschließlich an den tatsächlichen naturschutzfachlichen Gegebenheiten zu orientieren und dabei private Eigentumsverhältnisse außer Acht zu lassen. Nachdem die Ausweisung von Wohngebieten im Vergleich zur Darstellung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen einen tatsächlichen Eingriff nach sich zieht, sind die Vorgaben zum schonenden Umgang mit Grund und Boden auch nur hier zu beachten.

 

 

B-4) Kieswerk Lindermayr/19.05.2004

Die Stellungnahme des Kieswerks Lindermayr vom 19.05.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die derzeit im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen gewährleisten nach Aussagen der betroffenen Firma Lindermayr für einen Zeitraum von 5 Jahren die Erhaltung des Betriebes. Nachdem die Stadt Friedberg bestrebt ist, den Flächennutzungsplan in der jetzt vorliegenden Form ohne Durchführung einer nochmaligen öffentlichen Auslegung zum Abschluss zu bringen, wird jedoch nach Vorlage konkreter Untersuchungen über mögliche Abbauflächen einschließlich der daraus resultierenden Abbauzeiträume zugesichert, in einem gesonderten Flächennutzungsplanänderungsverfahren eine Anpassung der zukünftigen Abbauflächen im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuweisen. Damit ist sichergestellt, dass in diesem folgenden Verfahren tatsächlich nur Flächen ausgewiesen werden, die sich sowohl vom Abbauvolumen als auch von der Verfügbarkeit für einen Kiesabbau eignen. Es obliegt nunmehr der Firma Lindermayr selbst, durch die entsprechenden Untersuchungen nachzuweisen, in welchen Bereichen die Stadt Friedberg in einem weiteren Änderungsverfahren die zur Daseinsvorsorge notwendigen Flächen ausweisen soll. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die neu auszuweisenden Flächen sich im gleichen Konzentrationsraum (K1) befinden.

 

 

B-5) Hans Baur GmbH/21.05.2004

Die Stellungnahme der Hans Baur GmbH vom 21.05.2004 wird zur Kenntnis genommen. Nachdem von der Firma Hans Baur GmbH keine konkreten Aussagen über mögliche Erweiterungsflächen zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden können, wird jedoch nach Vorlage konkreter Untersuchungen über mögliche Abbauflächen einschließlich der daraus resultierenden Abbauzeiträume zugesichert, in einem gesonderten Flächennutzungsplanänderungsverfahren eine Anpassung der zukünftigen Abbauflächen im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuweisen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die neu auszuweisenden Flächen sich im gleichen Konzentrationsraum (S3) befinden.

 

 

B-6)Firma Klaus Holzwerk/19.02.2004

Die Stellungnahme der Firma Klaus Holzwerk vom 19.02.2004 erfolgte zwar außerhalb der öffentlichen Auslegung, jedoch wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass auch ihre vor der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anträge in jedem Fall in den Abwägungsprozess einfließen. Eine Ausweisung von Gewerbeflächen im gesamten Bereich des Ortsteiles Hügelshart wird derzeit nicht in Erwägung gezogen. Aufgrund der Lage der beantragten Flächen in der Nähe der Paar sowie des noch laufenden FFH-Dialog-Verfahrens, bei dem diese Flächen zum Teil betroffen sind, bestehen noch zu viele rechtlich ungeklärte Fragen.

 

 

B-7) Firma Bradl/01.08.2003

Die Stellungnahme der Firma Bradl vom 01.08.2003 erfolgte zwar außerhalb der öffentlichen Auslegung, jedoch wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass auch ihre vor der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anträge in jedem Fall in den Abwägungsprozess einfließen. Eine Ausweisung von Gewerbeflächen im gesamten Bereich des Ortsteiles Hügelshart wird derzeit nicht in Erwägung gezogen. Aufgrund der Lage der beantragten Flächen in der Nähe der Paar sowie des noch laufenden FFH-Dialog-Verfahrens, bei dem diese Fläche betroffen ist, bestehen noch zu viele rechtlich ungeklärte Fragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

Erster BM Dr. Bergmair          vertreten durch           Dritten BM Ehrl

StRin Müllegger                      abwesend