Sitzung: 19.09.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22
Vorlage: 2019/190
Der Stadtrat beschließt die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB im Stadtteil
Rohrbach mit dem Ziel ein Dorfgebiet zur Errichtung eines Veranstaltungsstadels
sowie ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ für die zugehörigen
Stellplätze auszuweisen.
Sein Geltungsbereich umfasst
die Grundstücke Flurnummern 1469 (Teilfläche), 1465 (Teilfläche), 1459
(Teilfläche), 1186, 1184/2 (Teilfläche) und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung
Rohrbach.
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung
"Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 zur Errichtung eines
Veranstaltungsstadels sowie zugehöriger Stellplätze am nördlichen Rand des
Stadtteils Rohrbach“ und wird im südlichen Teil als Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO
und im nördlichen Teil als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Parkplatz" gem. § 11 BauNVO ausgewiesen.
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 19.09.2019 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.