Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB im Stadtteil Rohrbach mit dem Ziel ein Dorfgebiet zur Errichtung eines Veranstaltungsstadels sowie ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ für die zugehörigen Stellplätze auszuweisen.

Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 1469 (Teilfläche), 1465 (Teilfläche), 1459 (Teilfläche), 1186, 1184/2 (Teilfläche) und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Rohrbach.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 zur Errichtung eines Veranstaltungsstadels sowie zugehöriger Stellplätze am nördlichen Rand des Stadtteils Rohrbach“ und wird im südlichen Teil als Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO und im nördlichen Teil als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Parkplatz" gem. § 11 BauNVO ausgewiesen.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 19.09.2019 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              22

     

 

 

Abwesend:

StRin Brülls

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

StR Gürtler

StRin Hölzl-Dibba

StRin Losinger Simone

StR Reißner Franz

3.BM Reißner Martha

StR Trübenbacher