Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 23

1.    Der Stadtrat bestätigt die am 21. Februar 2019 beschlossene Übertragung der nach § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) (ursprünglich an die Kommunen) übertragenen Aufgaben, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden - parallel zur Überwachung und Ahndung durch die Stadt Friedberg – auch auf das gemeinsame Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte“ Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.).

 

2.    Die Übertragung der Aufgaben ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

 

3.    Der zeitliche Umfang der Überwachungstätigkeit wird auf mindestens 20 Stunden wöchentlich und abhängig von den Personalressourcen des Kommunalunternehmens auf maximal 40 Stunden wöchentlich festgelegt.

 

4.    Bei HhSt.1122.6300 werden im Haushaltsjahr 2019 45.000,-- € und im Haushaltsjahr 2020 120.000,-- € überplanmäßig bewilligt. Die Deckung erfolgt dabei jeweils aus zu erwartenden Mehreinnahmen bei HhSt. 9000.0812.01.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              23

     

 

 

Abwesend:

StRin Brülls

StR Güntner

StR Gürtler

StRin Hölzl-Dibba

StRin Losinger Simone

StR Reißner Franz

3.BM Reißner Martha

StR Trübenbacher