Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die 38. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Anpassung der Bauflächen im Stadtteil Rohrbach.

 

Die vom Büro Brugger – Landschaftsarchitekten – Stadtplaner – Ökologen, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 19.09.2019 mit der Begründung vom 19.09.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              22

     

 

 

Abwesend:

StRin Brülls

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

StR Gürtler

StRin Hölzl-Dibba

StRin Losinger Simone

StR Reißner Franz

3.BM Reißner Martha

StR Trübenbacher