Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 20

Zur Anfrage des Landkreises Aichach-Friedberg zur Sicherung der finanziellen Mindestausstattung der Gemeinden im Haushaltsjahr 2019 wird folgende städtische Rückantwort gegeben:

 

o   Eine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung besteht nicht.

o   Die Gemeinde möchte vor Erlass der Kreisumlagebescheide angehört werden.

 

Solange die gesetzlich vorgeschriebene Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KommHV-Kameralistik planmäßig im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagt werden kann, wird die Verwaltung ermächtigt, auch künftig die Anfrage des Landkreises Aichach-Friedberg vor Erlass der jährlichen Kreisumlagebescheide entsprechend zu beantworten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           20

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              20

     

 

 

Abwesend:

StRin Brülls

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

StR Gürtler

StR Hatzold

StRin Hölzl-Dibba

StR Losinger Manfred

StRin Losinger Simone

StR Reißner Franz

3.BM Reißner Martha

StR Trübenbacher