Sitzung: 19.09.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 20
Vorlage: 2019/356
Zur Anfrage des Landkreises Aichach-Friedberg zur Sicherung der finanziellen Mindestausstattung der Gemeinden im Haushaltsjahr 2019 wird folgende städtische Rückantwort gegeben:
o Eine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung besteht nicht.
o Die Gemeinde möchte vor Erlass der Kreisumlagebescheide angehört werden.
Solange die gesetzlich vorgeschriebene Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KommHV-Kameralistik planmäßig im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagt werden kann, wird die Verwaltung ermächtigt, auch künftig die Anfrage des Landkreises Aichach-Friedberg vor Erlass der jährlichen Kreisumlagebescheide entsprechend zu beantworten.