Variante 2:
Der Bauausschuss lehnt die vom Architekturbüro Ott vorgelegte Entwurfsplanung vom Juni 2004 für das Grundstück FlNr. 936, Gem. Friedberg ab, da die im Beschluss des Bauausschusses vom 03.12.2002 formulierten Eckpunkte zur flächenmäßigen Aufteilung (1.500 m² Bauland / 3.725 m² öffentliche Grünfläche) nicht eingehalten sind.
Dem Bauausschuss ist eine entsprechend reduzierte Planung vorzulegen.