Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt die folgenden Festsetzungen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 neu für das Gebiet nördlich der Unterzeller Straße zwischen Zirbenweg und Ebereschenweg im Stadtteil Haberskirch:
Überbaubare Grundstücksfläche
Einzelbauräume belassen, ggf. vergrößern
(ca. 20 x 20 m; Terrassen einschließen)
Abstimmungsergebnis:
13:0
Einstimmig angenommen
Grundfläche:
GR max. 120 m²
einschl. überdachter Terrassen und Wintergärten
zzgl. zur Hauptnutzung zählende Flächen von
Terrassen, Dachüberständen etc. als %tuale
Überschreitung zulassen/
Überschreitung nach § 19 (4) BauNVO
und Grafik mit max. GRZ
Abstimmungsergebnis:
13:0
Einstimmig angenommen
Anzahl der Geschoße:
Festsetzung von max. 3 Vollgeschoßen
Abstimmungsergebnis:
2:11
Mehrheitlich abgelehnt
Garagen und
Stellplätze:
Erhöhter Schlüssel:
WF 50-100 m²: 1,5 Stpl.
WF > 100 m²: 2 Stpl.
nur innerhalb der Baugrenzen oder an seitlichen
Grundstücksgrenzen zulässig
Abstimmungsergebnis:
8:5
Mehrheitlich angenommen
Dachform und
Dachneigung:
Symmetrisches Satteldach oder versetztes
Pultdach (Präzisierung) è keine Gauben
Abstimmungsergebnis:
13:0
Einstimmig angenommen