Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/07.06.2004

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 07.06.2004 wird zur Kenntnis genommen. In der zu überarbeitenden Fassung werden die zeichnerischen Erklärungen dem Satzungstext angeglichen.

 

Staatl. Abfallrecht

Die Forderungen sind bereits im Teil E ("Hinweise und nachrichtliche Übernahmen") unter Punkt 3 bereits berücksichtigt.

 

Stellungnahme des Kreisbaumeisters

Falls von Grundstückseigentümerseite eine interne, rückwärtige Erschließung über einen Karrenweg gewünscht werden sollte, könnte dieser im nächsten Verfahrensschritt in den Plan eingearbeitet werden. Für die zu überarbeitende Fassung ist eine Übereinstimmung zwischen der in den textlichen Festsetzungen geregelten Dachneigung und der in der Nutzungsschablone bezeichneten Dachneigung herzustellen. Der Anregung, die zwischen den Bauparzellen 4 und 5 liegende Mauer über eine Baulinie zu fixieren, wird entsprochen.

 

Naturschutz

Die für das ordnungsgemäße Bauleitplanverfahren notwendigen naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen werden im nächsten Verfahrensschritt im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes zugeordnet. Mit der Unteren Naturschutzbehörde ist ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag abzuschließen.

 

Immissionsschutz

Der Planfertiger des Bebauungsplanes hat mit der Familie Elbl-Menzinger Kontakt aufzunehmen, um die Einhaltung der immissionsschutzrechtlich erforderlichen Einschränkungen der Nutzungszeiten der Hofstelle einschließlich des Fahrverkehrs zu ermitteln, nachdem die Immissionsschutzabteilung in ihrer Stellungnahme mitteilt, dass es beim Einsatz größerer Maschinen zu Überschreitungen der Richtwerte an der nördlichen Doppelhaushälfte im Bereich der geplanten Erschließungsstraße zum Baugebiet kommen kann. Davon wird abhängen, ob für den weiteren Verfahrensablauf die Vorlage eines Schallschutzgutachtens notwendig sein wird.

 

 

A-2) Deutsche Telekom AG/17.05.2004

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom vom 17.05. 2004 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Spartengespräche berücksichtigt.

 

 

A-3) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Schwaben/27.05.2004

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Außenstelle Schwaben vom 27.05.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind im geforderten Umfang in die Begründung aufzunehmen. Der Entwurfsverfasser hat mit dem Bayer. Landesamt abzuklären, ob sich tatsächlich konkrete Bodendenkmäler im Bereich des Bebauungsplangebietes befinden und eine vorherige fachkundige Grabung erforderlich ist.

 

 

A-4) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/02.06.2004

Die Stellungnahme des Landratsamtes Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 02.06.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im Rahmen der Einzelbaugenehmigung beachtet.

 

 

A-5) Landwirtschaftsamt Augsburg/Friedberg/03.06.2004

Die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes Augsburg/Friedberg vom 03.06.2004 wird zur Kenntnis genommen. Mit der Unteren Naturschutzbehörde ist Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob der Anregung zu den Pflegemaßnahmen der Ausgleichsflächen Rechnung getragen werden kann, nachdem die vom Landwirtschaftsamt vorgeschlagene Änderung erheblich vom Konzept der bisherigen Pflegemaßnahmen abweicht.

 

 

A-6) DB Netz AG, Niederlassung Süd, München/07.06.2004

Die Stellungnahme der DB Netz AG vom 07.06.2004 wird zur Kenntnis genommen. Auf die zusätzliche Beteiligung des Eisenbahnbundesamtes wird verzichtet, da die Gleiskörper einen ausreichenden Abstand von ca. 210 m zur geplanten Bebauung haben und somit nicht ersichtlich ist, dass die vom Eisenbahnbundesamt zu vertretenden Belange berührt sein könnten.

 

 

A-7) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/07.06.2004

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg/Gesundheitsamt vom 07.06.2004 wird zur Kenntnis genommen. Unter Hinweise, Ziffer 12.6 – Wasserhaushalt ist bereits der Hinweis enthalten, dass die vom Gesundheitsamt geforderten Maßgaben einzuhalten sind. Eine konkrete Aufzählung einschlägiger Vorschriften erübrigt sich daher.

 

 

A-8) Polizeiinspektion Friedberg/09.06.2004

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 09.06.2004 wird zur Kenntnis genommen. Öffentliche Parkplätze innerhalb des Bebauungsplangebietes sind in der Planung bereits in ausreichender Zahl vorhanden. Um an der Erschließungsstraße und den Grundstücksausfahrten die notwendigen Sichtdreiecke zu gewährleisten, sind im Bereich der betroffenen öffentlichen Grünflächen sowie im Bereich der von Einfriedungen freizuhaltenden privaten Grünflächen entsprechende Festsetzungen zur maximalen Höhe einer möglichen Bepflanzung zu treffen.

 

 

C-1) Stadtwerke Friedberg/17.06.2004

Die Stellungnahme der Stadtwerke vom 17.06.2004 wird zur Kenntnis genommen. Der vorgeschlagenen Änderung der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung wird entsprochen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             9

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                                9

 

 

 

Abwesend:

Erster BM Dr. Bergmair          vertreten durch           Zweiten BM Kleist

Dritter BM Ehrl                        vertreten durch           StRin Widmann

StR Holzmüller                        vertreten durch           StR Trübenbacher

StRin Eser-Schuberth             entschuldigt

FrV Fuchs                               abwesend

StR Feile                                 abwesend