„§ 26 Abs. 5 der
Satzung ist dahingehend zu ändern, dass Grababdeckplatten grundsätzlich nicht
zulässig sind.“
Abstimmungsergebnis:
Ja: 1
Nein: 12
Mehrheitlich abgelehnt
Mit dem vorliegenden
Entwurf zur Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in
der Stadt Friedberg besteht Einverständnis. In § 6 Abs. 3 ist folgendes zu
ergänzen:
„k) mitgeführte Tiere
frei laufen zu lassen.“
Die so ergänzte
Satzung ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit dem Inkrafttreten
der neuen Satzung soll auch die Verordnung der Stadt Friedberg über das
Leichenwesen (Leichenordnung) aufgehoben werden.