Der Werkausschuss
nimmt die vorgesehenen Änderungen zur Satzung über die öffentliche
Wasserversorgungsanlage der Stadt Friedberg, insbesondere zur Einführung
elektronischer Wasserzähler, zur Kenntnis.
Abweichend von der
veröffentlichten Mustersatzung soll der neue § 19 a Absatz 1 folgende Fassung
erhalten:
„Die Stadt setzt nach
Maßgabe des Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 GO elektronische Wasserzähler mit
Fundmodul ein und betreibt diese mit und ohne Verwendung der Funkfunktion.“
Dem Stadtrat ist eine
entsprechende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.