Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1.    Die Ausführungen der Verwaltung über die Strategie zur kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung mit ausreichend Kinderbetreuungsplätzen im Stadtgebiet Friedberg und die derzeitige Belegungssituation werden zur Kenntnis genommen.

 

 

2.    Die Planungen für eine zweigruppige Erweiterung (1 Kindergartengruppe/1 Krippengruppe) des Kindergartens Maria Alber in Friedberg-West unter der Bauträgerschaft des sind zügig voranzutreiben, damit zum Jahresende 2020 sowie abschließend zu Beginn des Jahres 2021 jeweils die Inbetriebnahme einer Betreuungsgruppe gewährleistet ist.

 

Dem werden die städtischen laufenden sowie investiven Zuschüsse, entsprechend der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Leistungen der Stadt Friedberg, gewährt. Dabei wird auch der jeweilige fällige Erbbauzins für das (anteilige) Betriebsgrundstück dem Träger in voller Höhe durch die Stadt Friedberg solange erstattet, solange auf dem Grundstück eine staatlich anerkannte Kinderbetreuungseinrichtung betrieben wird.

 

Auf die Belange der benachbarten Bürgerschaft ist im Rahmen der künftigen Planungen problemorientiert in geeigneter Weise einzugehen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Tiefbauabteilung wird hierzu beauftragt, die künftige Situation kritisch zu begutachten und durch geeignete Umbauten ein größtmögliches Maß an Verkehrssicherheit zu schaffen.

 

 

3.    Zur weiteren mittelfristigen Sicherstellung ausreichender Betreuungsplätze ist unter der Bau- und Betriebsträgerschaft des auf dem Grundstück Fl.Nr. 983/7 der Gemarkung Friedberg an der Bozener Straße eine Kinderbetreuungseinrichtung mit jeweils 2 Krippengruppen sowie 2 Kindergartengruppen zu errichten. Soweit für den Betrieb einer viergruppigen Kinderbetreuungseinrichtung das Grundstück aus rechtlichen Gründen nicht auskömmlich sein sollte, so stellt die Stadt Friedberg die notwendigen Flächenanteile aus ihrem städtischen Bolzplatz, Fl.Nr. 983/4 der Gemarkung Friedberg zur Verfügung. Eine Verlegung des bisherigen Standortes des städtischen Bolzplatzes ist planerisch vorzubereiten. Als möglicher Ersatzstandort ist das städtische Grundstück Fl.Nr. 933 der Gemarkung Friedberg (nordöstlich BauG) vorzusehen.

 

Dem werden die städtischen laufenden sowie investiven Zuschüsse entsprechend der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Leistungen der Stadt Friedberg gewährt. Dabei wird auch der jeweilige fällige Erbbauzins für das Betriebsgrundstück dem Träger in voller Höhe durch die Stadt Friedberg solange erstattet, solange auf dem Grundstück eine staatlich anerkannte Kinderbetreuungseinrichtung betrieben wird.

 

Damit zeitnah entsprechendes Baurecht für den Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung und damit die mittelfristige Sicherstellung mit weiteren Betreuungsplätzen gewährleistet ist, wird die Verwaltung beauftragt, für das künftige Betriebsgrundstück der geplanten Betreuungseinrichtung an der Bozener Straße den bestehenden Bebauungsplan zeitnah anzupassen.

 

 

4.    Die erforderlichen Haushaltsmittel sind zu ermitteln, dem Stadtrat vorzustellen und dann im (Nachtrags-)Haushalt 2020 ff. zu finanzieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

 

 

Abwesend:

StRin Böhm

StRin Micheler-Jones

StR Trübenbacher