Sitzung: 17.10.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2019/395
Der Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wird wie folgt geändert: Der Geltungsbereich wird im Süden um das Flurstück 538/2, Gemarkung Wiffertshausen, verkleinert. Der Lageplan vom 17.10.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses.