Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich Rettenberg wie folgt zu ändern: Die südliche Ausbuchtung des Geltungsbereiches wird zurückgenommen, somit entfallen die Flurnummern 516/4 und 522/3. Der Geltungsbereich umfasst nun mehr nur noch die Flurnummern 514 (Teilfläche), 514/1 (TF), 516 (TF), 516/2 (TF), 516/3 (TF), 517 (TF), 518 (TF), 520 (TF), und 548/1 (TF) der Gemarkung Wiffertshausen.

 

Der beiliegende Lageplan in der Fassung vom 24.10.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13