Sitzung: 20.07.2004 Werkausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Dem Stadtrat wird hinsichtlich
der anstehenden Gebührenkalkulation in der Abwasserbeseitigung folgende
Beschlussfassung empfohlen:
- Bei
der Abwasserbeseitigung sind zum 1. Januar 2005 getrennte Gebühren für die
Entsorgung von Schmutzwasser und von Regenwasser zu kalkulieren
(gesplittete Abwassergebühr).
Als Maßstab für die Festsetzung der Regenwassergebühr ist die Grundstücksfläche mit einem allgemeinen Abflussbeiwert für verschiedene Baugebiete zu multiplizieren.
Über die Frage der Beibehaltung bzw. Abschaffung der bisherigen Ausnahmen in der Satzung wird gesondert nach Vorlage der finanziellen Auswirkungen entschieden.
- Die
Gebührenkalkulation und die Erhebung der Daten für die gesplittete
Abwassergebühr sind durch die Stadtwerke durchzuführen.