Beschluss: geändert beschlossen

Dem Stadtrat wird hinsichtlich der anstehenden Gebührenkalkulation in der Abwasserbeseitigung folgende Beschlussfassung empfohlen:

  1. Bei der Abwasserbeseitigung sind zum 1. Januar 2005 getrennte Gebühren für die Entsorgung von Schmutzwasser und von Regenwasser zu kalkulieren (gesplittete Abwassergebühr).
    Als Maßstab für die Festsetzung der Regenwassergebühr ist die Grundstücksflä­che mit einem allgemeinen Abflussbeiwert für verschiedene Baugebiete zu multiplizieren.
    Über die Frage der Beibehaltung bzw. Abschaffung der bisherigen Ausnahmen in der Satzung wird gesondert nach Vorlage der finanziellen Auswirkungen entschieden.

  2. Die Gebührenkalkulation und die Erhebung der Daten für die gesplittete Abwassergebühr sind durch die Stadtwerke durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             1

Nein:                                        11

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              12