Sitzung: 20.11.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2019/446
Der mit Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 21.02.2019 beschlossene Geltungsbereich der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich Rettenberg wird wie folgt geändert:
Die südliche Ausbuchtung des Geltungsbereiches wird zurückgenommen, somit entfallen die Flurnummern 516/4 und 522/3. Der Geltungsbereich umfasst nun mehr nur noch die Flurnummern 514 (Teilfläche), 514/1 (TF), 516 (TF), 516/2 (TF), 516/3 (TF), 517 (TF), 518 (TF), 520 (TF), und 548/1 (TF) der Gemarkung Wiffertshausen.
Der beiliegende Lageplan in der Fassung vom 20.11.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses.