Sitzung: 20.11.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 1, anwesend: 26
Vorlage: 2019/460
1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2017 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnung beschließt der Stadtrat ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2017 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
3. Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für das Geschäftsjahr 2017 der Stadtwerke Friedberg erfolgte bereits am 13.12.2018 (VL 2018/503) durch den Stadtrat.