Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich und westlich der nördlichen Karl-Linder-Straße, südlich der Martin-Luther-Straße und nördlich des Hagelmühlweges in Friedberg. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 719, 719/1, 720, 720/1, 720/2, 720/3, 720/4, 720/5, 720/6, 721 (Teilfläche), 722/3, 722/4, 722/6, 722/7 und 722/8 der Gemarkung Friedberg.

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 51/VI für das Gebiet östlich und westlich der nördlichen Karl-Linder-Straße, südlich der Martin-Luther-Straße und nördlich des Hagelmühlweges in Friedberg" und wird als "Allgemeines Wohngebiet" (WA) im Sinne von § 4 BauNVO ausgewiesen.

 

Die Planungsziele sind:

-       Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vor dem Hintergrund städtebaulicher Fehlentwicklungen verursacht durch von verschiedenen Seiten geäußerte Nachverdichtungsbestrebungen.

-       Erhalt bzw. moderate Weiterentwicklung der vorhandenen kleinteiligen Siedlungsstruktur entlang der Karl-Lindner-Straße.

Zu diesem Zwecke Regelung der baulichen Dichte, der maximalen Gebäudehöhen, der Lage der Gebäudekörper und der Anzahl der Wohneinheiten ausgehend von dem Bestand und unter Vereinbarkeit mit dem Spannungsfeld zwischen kleinteiliger Bestandsstruktur im Plangebiet und Geschosswohnungsbau östlich des Plangebiets

-       Definition von Vorgaben zur Schaffung eines städtebaulich vermittelnden Übergangs auf dem Grundstück Fl.- Nr. 719, Gem. Friedberg im Hinblick auf die unterschiedliche Dichte der Bestandsbebauung entlang der Karl-Lindner-Straße und der östlich an das Plangebiet angrenzenden Bebauung in Bezug auf Dichte, Kubatur, Zahl der Wohneinheiten und Lage der Neubebauung

-       Sicherstellung einer quartiersverträglichen Verkehrserschließung und Ordnung des ruhenden Verkehrs in Zusammenhang mit den Möglichkeiten einer neu entstehenden Bebauung im Geltungsbereich.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 20.11.2019 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

 

 

Abwesend:

StRin Böhm

StRin Eser-Schuberth

StR Güntner

StRin Hölzl-Dibba

StRin Losinger Simone