Beschluss: ungeändert beschlossen

Zum Vollzug der Benützungs- und Geschäftsbedingungen für das Stadtbad und Sauna der Stadt Friedberg wird klargestellt, dass es dem jeweiligen Badegast selbst obliegt zu entscheiden, ob er im Sinne des § 3 eine Begleitperson benötigt. Das Recht des Aufsichtspersonals, im Einzelfall die Benutzung einzelner Bereiche zu untersagen (z.B. Schwimmerbereich für erkennbare Nichtschwimmer) bleibt unbenommen.

Sofern eine Vergünstigung (kostenloser Eintritt für eine Begleitperson) im Sinne des § 22 Ziffer 1.2 in Anspruch genommen werden soll, muss die Begleitperson den Anforderungen des § 3 entsprechen.

 

Die Werkleitung wird beauftragt, bei der nächsten anstehenden Änderung der Benützungs- und Geschäftsbedingungen § 3 entsprechend dieser Beschlussfassung anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              12