Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

Der Stadtrat beschließt folgende 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg vom 1. Mai 2014, zuletzt geändert am 21.02.2019:

 

§ 11 Absatz 1 Ziffer 1 Bauausschuss wird um folgenden Buchstaben i) ergänzt:

i)            Städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Gewässer- und Landschaftsbau durch Eigenleistungen des Baubetriebshofes ab Gesamtkosten (Personal-, Maschinen- und Sachaufwand) in Höhe von 90.000 und bis zu Gesamtkosten in Höhe von 900.000,- €. Maßgebend für die Aufgabenverteilung ist die Ermittlung der Gesamtkosten im Vorfeld der jeweiligen Baumaßnahme.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

 

Abwesend:

StRin Losinger Simone