Sitzung: 12.12.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2019/271
Der Stadtrat beschließt folgende 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg vom 1. Mai 2014, zuletzt geändert am 21.02.2019:
§ 11 Absatz 1 Ziffer 1 Bauausschuss wird um folgenden Buchstaben i) ergänzt:
i) Städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Gewässer- und Landschaftsbau durch Eigenleistungen des Baubetriebshofes ab Gesamtkosten (Personal-, Maschinen- und Sachaufwand) in Höhe von 90.000 € und bis zu Gesamtkosten in Höhe von 900.000,- €. Maßgebend für die Aufgabenverteilung ist die Ermittlung der Gesamtkosten im Vorfeld der jeweiligen Baumaßnahme.