1. Der Stadtrat beschließt die Wiederaufnahme der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet nördlich der Kriststraße im Stadtteil Rederzhausen.

Die Weiterführung der Planung soll in einem erweiterten Umgriff mit den Flurstücken 921/0, 921/1, 921/5 (teilweise), 921/14, 921/15, 921/18, 921/19, 922/0, 922/1, 922/18, 922/20, 922/21, 922/22, 922/23, 922/24, 922/25, 923/0, 923/1, 923/2, 923/3, 923/4, 923/5, 923/6, 923/7, 926 (teilweise) erfolgen.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 12.12.2019 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Planungsziele für diesen Bereich sind:

·         Planung der Vereinbarkeit von gewerblicher Nutzung und Wohnen

·         Festlegung der Verkehrserschließung

·         Definition der baulichen Dichte, der Baustruktur und der Gebäudetypologien

·         Festsetzung der maximal zulässigen Wohneinheiten

·         Ordnung des ruhenden Verkehrs

·         Festlegung der Freiraumgestaltung und Ortsrandgestaltung (Begrünung)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den relevanten Flächeneigentümern Vereinbarungen zur Übernahme der Planungskosten, sowie zur grundsätzlichen Kostenübernahme von Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu vereinbaren.

 

  1. Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen xxx xxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx xxxxxxxxx xxxxx xxxxx xxxxx xxx x – xxxx xxxxx auf dem Grundstück Sandweg 8, Fl.Nr. 922/21 Gemarkung Rederzhausen soll zurückgestellt werden. 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StRin Hölzl-Dibba

StR Feile

StRin Losinger Simone

StR Losinger Manfred

 

 

Persönlich beteiligt:

StRin Widmann