Sitzung: 12.12.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 1, anwesend: 27
Vorlage: 2019/524
- Der Stadtrat beschließt die Wiederaufnahme der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet nördlich der Kriststraße im Stadtteil Rederzhausen.
Die Weiterführung der Planung soll in einem erweiterten Umgriff mit den Flurstücken 921/0, 921/1, 921/5 (teilweise), 921/14, 921/15, 921/18, 921/19, 922/0, 922/1, 922/18, 922/20, 922/21, 922/22, 922/23, 922/24, 922/25, 923/0, 923/1, 923/2, 923/3, 923/4, 923/5, 923/6, 923/7, 926 (teilweise) erfolgen.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 12.12.2019 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Planungsziele für diesen Bereich sind:
· Planung der Vereinbarkeit von gewerblicher Nutzung und Wohnen
· Festlegung der Verkehrserschließung
· Definition der baulichen Dichte, der Baustruktur und der Gebäudetypologien
· Festsetzung der maximal zulässigen Wohneinheiten
· Ordnung des ruhenden Verkehrs
· Festlegung der Freiraumgestaltung und Ortsrandgestaltung (Begrünung)
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den relevanten Flächeneigentümern Vereinbarungen zur Übernahme der Planungskosten, sowie zur grundsätzlichen Kostenübernahme von Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu vereinbaren.
- Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen xxx xxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx xxxxxxxxx xxxxx xxxxx xxxxx xxx x – xxxx xxxxx auf dem Grundstück Sandweg 8, Fl.Nr. 922/21 Gemarkung Rederzhausen soll zurückgestellt werden.