Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/18.04.2019

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 18.04.219 wird zur Kenntnis genommen.

Zur Klarstellung und nach Abstimmung mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg (E-Mail vom 03.05.2019) wurde der Geltungsbereich der 3. vereinfachten Änderung auf das gesamte ursprüngliche Plangebiet des Bebauungsplanes „2. Änderung und nördliche Erweiterung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 5“ ausgedehnt. Der Bereich innerhalb dessen die Planzeichnung der 3. Änderung angepasst wird, wird gesondert festgesetzt.

 

Aufgrund der vorangeschrittenen Erschließungsplanung hat sich neben der leichten Verschiebung auch eine Verkürzung der Straße ergeben. Das schalltechnische Gutachten, welches der 2. Änderung des Bebauungsplanes beilag, wurde aufgrund der geänderten Lage der Straße überprüft und aktualisiert. Die Ergebnisse werden in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.  

 

Die Vorgaben zur Ausfertigung des Bebauungsplanes werden berücksichtigt.

 

A-2) Landratsamt Aichach-Friedberg/Brandschutz/28.03.2019

 

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 29.03.2019 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise zum abwehrenden Brandschutz werden zur Kenntnis genommen und sind bei der weiteren Erschließungsplanung zu berücksichtigen. Ergänzungs-/Änderungsbedarf der Baubauungsplanung ergibt sich nicht.

 

A-3) Stadt Augsburg/Stadtplanungsamt/03.04.2019/10.09.2018

 

Die Stellungnahme der Stadt Augsburg vom 03.04.2019 wird zur Kenntnis genommen.

Zur Klarstellung und nach Abstimmung mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg wurde der Geltungsbereich der 3. vereinfachten Änderung auf das gesamte ursprüngliche Plangebiet des Bebauungsplanes „2. Änderung und nördliche Erweiterung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 5“ ausgedehnt. Der Bereich innerhalb dessen die Planzeichnung der 3. Änderung angepasst wird, wird gesondert festgesetzt.

 

Aufgrund der vorangeschrittenen Erschließungsplanung hat sich neben der leichten Verschiebung auch eine Verkürzung der Straße ergeben. Das schalltechnische Gutachten, welches der 2. Änderung des Bebauungsplanes beilag, wurde aufgrund der geänderten Lage der Straße überprüft und aktualisiert. Die Ergebnisse werden in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet. 

 

Die Stellungnahme der Stadt Augsburg vom 10.09.2018 zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5, auf die in der Stellungnahme vom 03.04.2019 verwiesen wird, wurde in der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 20.09.2018 wie folgt abgewogen:

 

Bei den Gewerbegebieten GEb 1A und GEb 1B handelt es sich um Bauflächen, die innerhalb des südlich angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplanes für ein großflächiges Gewerbegebiet Derching West – Erweiterung liegen. Die hier bereits langjährig bestehenden städtebaulichen Festsetzungen zur zulässigen Gebäudehöhe wurden lediglich übernommen. Da dieser Bereich des Plangebietes auch nicht innerhalb des regionalen Grünzuges liegt, stehen der zulässigen Gebäudehöhenentwicklung keine landesplanerischen Ziele entgegen, die Vorgabe einer untergeordneten gewerblichen Bebauung im Zusammenhang mit dem bestehenden Grünzug ist hier unbeachtlich. Für die übrigen Gewerbegebiete im Plangebiet hat die Höhere Landesplanungsbehörde bereits bestätigt, dass es sich hierbei um eine untergeordnete gewerbliche Bebauung handelt. Im Zusammenhang mit den breiten randlichen Grünstreifen ist durch die hier zulässigen niedrigeren Gebäudehöhen unter ökologischen und stadtklimatischen Gesichtspunkten eine verträgliche Bebauung sichergestellt.

 

A-4) Deutsche Telekom Technik GmbH/16.04.2019

 

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom GmbH vom 16.04.2019 wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Erschließungsplanung berücksichtigt. Ergänzungs-/Änderungsbedarf der Baubauungsplanung ergibt sich nicht.

 

A-5) Bund Naturschutz/29.04.2019/26.04.2016

 

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 29.04.2019 wird zur Kenntnis genommen. Vorliegend handelt es sich nicht um eine Änderung des Flächennutzungsplanes, sondern des Bebauungsplanes Nr. 5. Ergänzungs-/Änderungsbedarf der Baubauungsplanung ergibt sich nicht.

 

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 26.04.2019 zur 36. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, auf die in der Stellungnahme vom 29.04.2019 hingewiesen wird, wurde in der Stadtratssitzung am 21.09.2017 abgewogen und ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13