Beschluss: geändert beschlossen

 

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-B) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) die Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für das Gebiet nördlich der Wittenberger Straße und östlich der Paar im Stadtteil Harthausen als Satzung.

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Außenbereichssatzung in der Fassung vom 16.01.2020 mit der Begründung in der geänderten Form vom 16.01.2020 ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              13

     

StR Nießner hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.