Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 2, pers. beteiligt: 2, anwesend: 27

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/18.12.2019

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 18.12.2019 wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis zur Ausfertigung der Bebauungsplanunterlagen wird zur Kenntnis genommen. 

 

 

B-1) Bürger 1/05.01.2020

 

Die Stellungnahme vom 05.01.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Beschilderung sowie die Freigabe von Straßen und Parkplätzen für den Anliegerverkehr außerhalb des Geltungsbereiches ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Die Anregung wird an die zuständige Abteilung der Stadtverwaltung weitergeleitet.

 

Durch die benachbarten Fahrsilos im Westen und Norden des Plangebietes entstehen  Geruchseinwirkungen. Die Zackenlinie (PlanZV 15.6., Immissionsschutz) wurde zur Kennzeichnung von Fassaden, an denen Vorkehrungen zum Schutz vor Geruchsbelastungen getroffen werden müssen, in die Planzeichnung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 12 aufgenommen. Die Einwände zu den Geruchsimmissionen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12 Rinnenthal abgewogen und behandelt.

 

Die bisherigen Beiträge, die in der Stellungnahmen vom 11.09.2019 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes vorgebracht wurden, wurden bereits im Stadtrat in seiner Sitzung am 20.11.2019 behandelt und ggf. abgewogen. Auf die öffentlich einsehbare Beschlussvorlage zur Beratung der Stellungnahmen wird verwiesen.

 

 

B-2) Bürger 2/06.01.2020

 

Die Stellungnahme vom 06.01.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Beschilderung sowie die Freigabe von Straßen und Parkplätzen für den Anliegerverkehr außerhalb des Geltungsbereiches ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Die Anregung wird an die zuständige Abteilung der Stadtverwaltung weitergeleitet.

 

Durch die benachbarten Fahrsilos im Westen und Norden des Plangebietes entstehen  Geruchseinwirkungen. Die Zackenlinie (PlanZV 15.6., Immissionsschutz) wurde zur Kennzeichnung von Fassaden, an denen Vorkehrungen zum Schutz vor Geruchsbelastungen getroffen werden müssen, in die Planzeichnung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 12 aufgenommen. Die Einwände zu den Geruchsimmissionen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12 Rinnenthal abgewogen und behandelt.

 

 

B-3) Bürger 3/09.01.2020

 

Die Stellungnahme vom 09.01.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Ein allgemeines Wohngebiet muss gem. § 4 BauNVO vorwiegend dem Wohnen dienen. Da etwa 2/3 der Fläche des Plangebiets für die Kindertageseinrichtung vorgesehen ist und lediglich etwa 1/3 für eine Wohnnutzung, wäre diese vorgegebene Zweckbestimmung nicht erfüllt. Da das Plangebiet keiner anderen Gebietskategorie der BauNVO entspricht, wurde ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit den zulässigen Nutzungen Kindertageseinrichtung und Wohnen festgesetzt. 

Durch die benachbarten Fahrsilos im Westen und Norden des Plangebietes entstehen  Geruchseinwirkungen. Die Zackenlinie (PlanZV 15.6., Immissionsschutz) wurde zur Kennzeichnung von Fassaden, an denen Vorkehrungen zum Schutz vor Geruchsbelastungen getroffen werden müssen, in die Planzeichnung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 12 aufgenommen. Die Einwände zu den Geruchsimmissionen und dem Gutachten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12 Rinnenthal abgewogen und behandelt.

 

Die Auswahl des Standortes erfolgte nach Abgleich der Vor- und Nachteile aller potentiellen Alternativstandorte sowie deren Verfügbarkeit. Eine Abwägung hierzu erfolgte bereits in der Beratung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung. Eine potentielle Gesundheitsgefährdung wird durch die Festsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen auf Bebauungsplanebene vermieden.

 

Eine mögliche finanzielle Förderung des Baus einer neuen Kindertageseinrichtung ist unabhängig von der Standortwahl und zudem nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.

 

Der Bereich der Griesbachstraße ohne Gehweg liegt außerhalb des Plangebietes, Festsetzungen hierzu können nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens getroffen werden.

Das Verkehrsgutachten, welches die Möglichkeit eines Mischverkehrs ohne Gehweg in der Griesbachstraße auch zuzüglich der prognostizierten Neuverkehre bestätigt, ist Bestandteil der Bebauungsplanunterlagen. Entsprechende Inhalte werden daher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt.

 

Die bisherigen Beiträge, die in der Stellungnahmen vom 12.09.2019 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes vorgebracht wurden, wurden bereits im Stadtrat in seiner Sitzung am 20.11.2019 behandelt und ggf. abgewogen. Auf die öffentlich einsehbare Beschlussvorlage zur Beratung der Stellungnahmen wird verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StR Güntner

StRin Hölzl-Dibba

StR Manfred Losinger

2. BM Scharold

 

 

Persönlich beteiligt:

FrV Hatzold

FrV Rockelmann