A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/15.01.2020

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 15.01.2020 wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis zur Ausfertigung der Bebauungsplanunterlagen wird zur Kenntnis genommen. 

 

 

B-1) Bürger 1/05.01.2020

 

Die Stellungnahme vom 05.01.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Beschilderung sowie die Freigabe von Straßen und Parkplätzen für den Anliegerverkehr außerhalb des Geltungsbereiches ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Da das Verkehrsgutachten zudem zum Ergebnis kommt, dass die prognostizierten Verkehrszahlen in der Griesbachstraße weiterhin als verträglich einzustufen sind, entsteht keine Rechtspflicht Maßnahmen zur Entlastung der Griesbachstraße zu ergreifen. Die Anregung wird jedoch an die zuständige Abteilung der Stadtverwaltung zur Prüfung weitergeleitet.

 

Eine Gesundheitsgefährdung der Kleinkinder und Kinder durch die Geruchseinwirkung der Fahrsilos liegt nicht vor. Die Immissionsprognose wurde vielmehr als Worst-Case-Szenario (maximale Nutzung bei ganzjährigem Betrieb der Fahrsilos ohne Abdeckung) gerechnet. Tatsächlich werden die prognostizierten Werte voraussichtlich nicht durchgehend erreicht. Dennoch wird durch die Festsetzungen unter Ziffer 12 des Bebauungsplanes sichergestellt, dass die Räume des Kindergartens mit schutzwürdiger Nutzung über die gering belastete Südfassade belüftet werden können. Sie werden damit faktisch nicht den maximal zulässigen Grenzwerten ausgesetzt. Zudem sind die nicht schutzwürdigen Räume zur geruchsbelasteten Seite zu orientieren, kompensierbar durch eine Lüftungsanlage mit Ansaugung der Zuluft von Süden.

 

Die bisherigen Beiträge, die in der Stellungnahmen vom 30.10.2018 bzw. 11.09.2019 zum Bebauungsplan Nr. 12 in Rinnenthal vorgebracht wurden, wurden bereits im Planungs-und Umweltausschuss am 02.07.2019 bzw. im Stadtrat in seiner Sitzung am 20.11.2019 behandelt und ggf. abgewogen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die öffentlich einsehbare Beschlussvorlage zur Beratung der Stellungnahmen verwiesen.

 

 

B-2) Bürger 2/06.01.2020

 

Die Stellungnahme vom 06.01.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Beschilderung sowie die Freigabe von Straßen und Parkplätzen für den Anliegerverkehr außerhalb des Geltungsbereiches ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Da das Verkehrsgutachten zudem zum Ergebnis kommt, dass die prognostizierten Verkehrszahlen in der Griesbachstraße weiterhin als verträglich einzustufen sind, entsteht keine Rechtspflicht Maßnahmen zur Entlastung der Griesbachstraße zu ergreifen. Die Anregung wird jedoch an die zuständige Abteilung der Stadtverwaltung zur Prüfung weitergeleitet.

 

Eine Gesundheitsgefährdung der Kleinkinder und Kinder durch die Geruchseinwirkung der Fahrsilos liegt nicht vor. Die Immissionsprognose wurde vielmehr als Worst-Case-Szenario (maximale Nutzung bei ganzjährigem Betrieb der Fahrsilos ohne Abdeckung) gerechnet. Tatsächlich werden die prognostizierten Werte voraussichtlich nicht durchgehend erreicht. Dennoch wird durch die Festsetzungen unter Ziffer 12 des Bebauungsplanes sichergestellt, dass die Räume des Kindergartens mit schutzwürdiger Nutzung über die gering belastete Südfassade belüftet werden können. Sie werden damit faktisch nicht den maximal zulässigen Grenzwerten ausgesetzt. Zudem sind die nicht schutzwürdigen Räume zur geruchsbelasteten Seite zu orientieren, kompensierbar durch eine Lüftungsanlage mit Ansaugung der Zuluft von Süden.

 

 

B-3) Bürger 3/09.01.2020

 

Die Stellungnahme vom 09.01.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebietscharakter wurde nicht aufgrund der immissionsschutzfachlichen Belange geändert, sondern um das Plangebiet für die angestrebten Zwecke korrekt auszuweisen.

Ein allgemeines Wohngebiet muss gem. § 4 BauNVO vorwiegend dem Wohnen dienen. Da etwa 2/3 der Fläche des Plangebiets für die Kindertageseinrichtung vorgesehen ist und lediglich etwa 1/3 für eine Wohnnutzung, wäre diese vorgegebene Zweckbestimmung nicht erfüllt. Da das Plangebiet keiner anderen Gebietskategorie der BauNVO entspricht, wurde ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit den zulässigen Nutzungen Kindertageseinrichtung und Wohnen festgesetzt. 

 

Eine Gesundheitsgefährdung der Kleinkinder und Kinder durch die Einwirkungen der Fahrsilos liegt nicht vor. Die Immissionsprognose wurde vielmehr als Worst-Case-Szenario (maximale Nutzung bei ganzjährigem Betrieb der Fahrsilos ohne Abdeckung) gerechnet. Tatsächlich werden die prognostizierten Werte voraussichtlich nicht durchgehend erreicht. Dennoch wird durch die Festsetzungen unter Ziffer 12 des Bebauungsplanes sichergestellt, dass die Räume des Kindergartens mit schutzwürdiger Nutzung über die gering belastete Südfassade belüftet werden können. Sie werden damit faktisch nicht den maximal zulässigen Grenzwerten ausgesetzt. Zudem sind die nicht schutzwürdigen Räume zur geruchsbelasteten Seite zu orientieren, kompensierbar durch eine Lüftungsanlage mit Ansaugung der Zuluft von Süden.

 

Die Auswahl des Standortes erfolgte nach Abgleich der Vor- und Nachteile aller potentiellen Alternativstandorte sowie deren Verfügbarkeit. Eine Abwägung hierzu erfolgte bereits in der Beratung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung. Die Immissionsprognose zeigt auf, dass durch die zu erwartenden Immissionen in Verbindung mit den Festsetzungen im Bebauungsplan (Ziffer 12) am gewählten Standort für die Kinder keine Gesundheitsgefahr entsteht. 

 

Eine mögliche finanzielle Förderung des Baus einer neuen Kindertageseinrichtung ist unabhängig von der Standortwahl und zudem nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.

 

Das Verkehrsgutachten berücksichtigt in seiner Prognose die berechneten Neuverkehre eines Worst-Case-Szenarios (Planfall 3, Belegung Kindertageseinrichtung mit 62 Kindern). Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die prognostizierten Verkehrszahlen in der Griesbachstraße weiterhin verträglich sind und ein Mischungsprinzip (Fußgängerführung auf Fahrbahn) vertretbar ist. Durch die Aufnahme eines Fußweges im Plangebiet wird eine Fußgängergefährdung schließlich soweit wie möglich ausgeschlossen.

 

Die bisherigen Beiträge, die in der Stellungnahmen vom 04.11.2018 bzw. vom 12.09.2019 zum Bebauungsplan Nr. 12 in Rinnenthal vorgebracht wurden, wurden bereits im Planungs- und Umweltausschuss am 02.07.2019 bzw. im Stadtrat in seiner Sitzung am 20.11.2019 behandelt und ggf. abgewogen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die öffentlich einsehbare Beschlussvorlage zur Beratung der Stellungnahmen verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StR Güntner

StRin Hölzl-Dibba

StR Manfred Losinger

2. BM Scharold

 

 

Persönlich beteiligt:

FrV Hatzold

FrV Rockelmann